fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss

19. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
lillith17
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
fehlerhafter Kostenfestsetzungsbeschluss

Nach einem verlorenen Gerichtsverfahren habe ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss von 2.063,78 EUR bekommen. Angeblich hatte meine Anwältin den Beschluss auf seine "sachliche und rechtliche Richtigkeit" geprüft. Also habe ich bezahlt. Später habe ich mich gewundert wieso die Kosten für die Zeugenaussagen nur mir auferlegt wurden. Es gab auch noch einen Zweitschuldner. Auf meinen Hinweis hin hat meine Anwältin Widerspruch eingelegt und das Gericht hat die Zeugenkosten gequotelt und mir einen neuen Kostenfestsetzungsbeschluss zukommen lassen. Der war um 313,45 EUR niedriger. Ich habe das zuviel bezahlte Geld vom gegnerischen Anwalt zurück verlangt. Es kam keine Antwort. Ich habe meine Anwältin um Hilfe gebeten, das Selbe, es kam keine Antwort. Nun weiß ich nicht mehr weiter. Was kann ich machen um meine Forderung auf Rückerstattung durchzusetzen? Weiß von Euch jemand Bescheid? Danke für Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von lillith17):
Nun weiß ich nicht mehr weiter. Was kann ich machen um meine Forderung auf Rückerstattung durchzusetzen? Weiß von Euch jemand Bescheid?

So wie bei jeder anderen Forderung auch.
Wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt geht man den Weg übers Gericht.

Signatur:

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Auf meinen Hinweis hin hat meine Anwältin Widerspruch eingelegt und das Gericht hat die Zeugenkosten gequotelt und mir einen neuen Kostenfestsetzungsbeschluss zukommen lassen


Und enthält der Beschluss die Aussage, dass der vorherige Beschluss aufgehoben wurde ? Oder was steht dazu in dem neuen Kostenfestsetzungsbeschluss ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
lillith17
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Es steht:
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21.05.2021 wird aufgrund der sofortigen Beschwerde vom 07.06.2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die von der Beklagten an die Klägerin gem. § 104 ZPO ......... zu erstattenden Kosten werden auf 1.787,65 € nebst 5% Punkten über dem Basiszins gem. § 247 BGB ...... festgesetzt.

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#4
 Von 
lillith17
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Könnte es sein, dass die Rückzahlung über meine Anwältin erfolgt oder über das Amtsgericht und ohne dass ich vorab informiert werde?

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von lillith17):
Könnte es sein, dass die Rückzahlung über meine Anwältin erfolgt

Ja.
Zitat (von lillith17):
oder über das Amtsgericht

Nein.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#6
 Von 
lillith17
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke an alle. Habe heute von der gegnerischen Rechtschutzversicherung die Rückerstattung bekommen.

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