gerichtskosten ra kosten

6. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
gerichtskosten ra kosten

wie hoch sind die gerichtsgebühren und ra kosten des beklagten, wenn streitwert 120 euro ist, die klage zum teil abgewiesen wurde, und 495a angewandt wurde?kläger trägt 1/3 beklagter 2/3, beklager wurde verurteilt 110 euro zu zahlen.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Anwaltskosten: 178,50
Gerichtskosten: 75,00

Summe = 253,50 * 2/3 = 169 €

Der Beklagte hat dem Kläger daher noch 79,75 € zu erstatten.

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-- Editiert Ebenezer am 06.10.2012 20:34

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#2
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

das hiesse zu der hauptforderung 110 euro kämen noch diese gebühren dazu und das wars?da mit ist alles abgegolten?
in einem anderen forum war die rede von 500 euro das ist quatsch oder?also insgesamt
110+ zinsen sind ca. 12+ ca. 80 ?

rechnet man immer bei kosten aufteilung (hier 1/3 bzw. 2/3) gerichts und anwaltskosten zusammen?

oder entseht evtl . noch eine etwaige terminsgebühr o.ä?


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-- Editiert manfred100 am 06.10.2012 21:44

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#3
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

entschuldigung bist du dir 100% sicher dass der beklagte wirklich nur die 79,75 trägt?und nicht die ganzen 169 euro?

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
entschuldigung bist du dir 100% sicher dass der beklagte wirklich nur die 79,75 trägt?und nicht die ganzen 169 euro?


Er trägt natürlich die ganzen 169€. Von denen hat er aber schon 89,25 (seine eigenen Anwaltskosten) gezahlt. Deshalb muss er dem anderen noch 79.75 (+ Zinsen + Streitsumme natürlich) bezahlen.

Terminsgebühr (30€ pro Anwalt) ist da schon enthalten. Bei solchem Kleinkram kommt für die Anwälte halt nicht viel rum.

79,75 + 89,25 = 169 € :-)

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-- Editiert Ebenezer am 07.10.2012 10:01

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#5
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

achso, du hattest die anwaltskosten beider parteien zusammengerechnet.
gilt diese regelung auch, wenn dem beklagten (zumindest zum teil) PKH gewährt worden ist?

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#6
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

es ist nun der KFB gekommen.
Das Gericht kommt nicht auf einen Erstattungsanspruch v.79,25 EUR, sondern 23,58 EUR.

Wie kann das sein?

"Folgende Beträge wurden zur Ausgleichung angemeldet:

A. Kläger Seite: 80,00

B.Beklagten Seite: 89,25

C. Die ausgleichsfähigen Kosten betragen somit:

Kläger Seite: 80,00
Bekl. Seite: 89,25
Ausgleichsfähige kosten gesamt: 169,25
Klägerin trägt 1/3: 56,42
Abzgl. eig. Kosten der Kl.:80,00

Erstattungsanspruch: 23,58"

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Das sind ja erkennbar nur die Anwaltskosten, nicht die Gerichtskosten.

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