wie hoch sind die gerichtsgebühren und ra kosten des beklagten, wenn streitwert 120 euro ist, die klage zum teil abgewiesen wurde, und 495a angewandt wurde?kläger trägt 1/3 beklagter 2/3, beklager wurde verurteilt 110 euro zu zahlen.
-----------------
""
gerichtskosten ra kosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Anwaltskosten: 178,50
Gerichtskosten: 75,00
Summe = 253,50 * 2/3 = 169 €
Der Beklagte hat dem Kläger daher noch 79,75 € zu erstatten.
-----------------
"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
-- Editiert Ebenezer am 06.10.2012 20:34
das hiesse zu der hauptforderung 110 euro kämen noch diese gebühren dazu und das wars?da mit ist alles abgegolten?
in einem anderen forum war die rede von 500 euro das ist quatsch oder?also insgesamt
110+ zinsen sind ca. 12+ ca. 80 ?
rechnet man immer bei kosten aufteilung (hier 1/3 bzw. 2/3) gerichts und anwaltskosten zusammen?
oder entseht evtl . noch eine etwaige terminsgebühr o.ä?
-----------------
""
-- Editiert manfred100 am 06.10.2012 21:44
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
entschuldigung bist du dir 100% sicher dass der beklagte wirklich nur
die 79,75 trägt?und nicht die ganzen 169 euro?
-----------------
""
quote:
entschuldigung bist du dir 100% sicher dass der beklagte wirklich nur die 79,75 trägt?und nicht die ganzen 169 euro?
Er trägt natürlich die ganzen 169€. Von denen hat er aber schon 89,25 (seine eigenen Anwaltskosten) gezahlt. Deshalb muss er dem anderen noch 79.75 (+ Zinsen + Streitsumme natürlich) bezahlen.
Terminsgebühr (30€ pro Anwalt) ist da schon enthalten. Bei solchem Kleinkram kommt für die Anwälte halt nicht viel rum.
79,75 + 89,25 = 169 € :-)
-----------------
"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
-- Editiert Ebenezer am 07.10.2012 10:01
achso, du hattest die anwaltskosten beider parteien zusammengerechnet.
gilt diese regelung auch, wenn dem beklagten (zumindest zum teil) PKH gewährt worden ist?
-----------------
""
es ist nun der KFB gekommen.
Das Gericht kommt nicht auf einen Erstattungsanspruch v.79,25 EUR, sondern 23,58 EUR.
Wie kann das sein?
"Folgende Beträge wurden zur Ausgleichung angemeldet:
A. Kläger Seite: 80,00
B.Beklagten Seite: 89,25
C. Die ausgleichsfähigen Kosten betragen somit:
Kläger Seite: 80,00
Bekl. Seite: 89,25
Ausgleichsfähige kosten gesamt: 169,25
Klägerin trägt 1/3: 56,42
Abzgl. eig. Kosten der Kl.:80,00
Erstattungsanspruch: 23,58"
-----------------
""
Das sind ja erkennbar nur die Anwaltskosten, nicht die Gerichtskosten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten