Ich wohne in Hamburg und beklage mithilfe meines ebenfalls in Hamburg tätigen Anwalts meine Versicherung mit Sitz in München.
Das für die Klage zuständige Landgericht in München hat mich als Zeugen geladen und mein Anwalt kommt mit zur Verhandlung.
Mein Anwalt müssen dazu 800 km hin- und 800 km zurückreisen.
Ich habe Angst, dass mich der Prozess einfach viel zu viel Geld kosten wird.
Mit welchen Reisekosten muss ich für meinen Anwalt rechnen. Muss ich ihm die zirka 7 Stunden Reisezeit vergüten? Oder wird das pauschal abgerechnet nach Gebührenverordnung.
-- Editiert von Moderator topic am 9. Juni 2023 12:58
-- Thema wurde verschoben am 9. Juni 2023 12:58
ich klage vor Gericht, welche Fahrtkosten der Anwälte muss ich zahlen?
9. Juni 2023
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Frage vom 9. Juni 2023 | 09:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ich klage vor Gericht, welche Fahrtkosten der Anwälte muss ich zahlen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2023 | 13:32
Von
Status: Praktikant (660 Beiträge, 72x hilfreich)
Hier wird eine Kilometerpauschale von 0,42€ x 1600 km, Abwesenheitsgeld, sowie eine etwaige Unterkunft anfallen. Kostengünstiger wäre es, wenn der Anwalt für den Gerichtstermin einen Kollegen aus München um Vertretung bittet
-- Editiert von User am 9. Juni 2023 13:34
#2
Antwort vom 9. Juni 2023 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (114166 Beiträge, 38960x hilfreich)
ZitatMuss ich ihm die zirka 7 Stunden Reisezeit vergüten? Oder wird das pauschal abgerechnet nach Gebührenverordnung. :
Kommt ganz darauf an, was konkret man vertraglich vereinbart hat ...
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#3
Antwort vom 10. Juni 2023 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (37166 Beiträge, 13733x hilfreich)
Noch ein Hinweis: es ist bei einer solchen Entfernung nicht unbedingt üblich, dass der Anwalt den Termin persönlich wahrnimmt. Es sei denn, es ist ein Verfahren mit erheblichem Gegenstandswert, sehr kompliziert oder es gibt andere Gründe. Ansonsten wird mit Untervollmachten gearbeitet.
wirdwerden
#4
Antwort vom 12. Juni 2023 | 10:07
Von
Status: Schüler (279 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatAnsonsten wird mit Untervollmachten gearbeitet. :
Für den Laien: Dein Anwalt ist zwar geladen, sollte/kann aber einen Kollegen vor Ort in München um seine Vertretung bitten.
Ich verstehe allerdings anders auch - wenn DU die Versicherung verklagst, dann bist Du kein Zeuge sondern Kläger - und hast persönlich zu erscheinen. Falls Du in München gewinnst - lass Dir Deine Reisekosten und Abwesenheit natürlich mit erstatten.
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