kostenlose Erstberatung zugesichert - 4 Mo später Rechnung??

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Feuerreiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
kostenlose Erstberatung zugesichert - 4 Mo später Rechnung??

Hallo,

ich hatte im Juli eine Rechtsberatung , bei der der Anwalt versäumt hat, ein Beratungshonorar zu vereinbaren, was er nach der Beratung auch zugab, als ich im Anschluss nach dem Preis fragte. Er versicherte mir darauf, dass die Beratung kostenlos gewesen wäre und weitere Kosten erst kommen würden, wenn ich ihm ein Mandat erteilen würde.

Zu dem Zeitpunkt schätze er den Streitwert auf 3.500 Euro und das Gespräch dauerte ca. 1 Std.

Da ich noch nicht wußte, ob ich den Rechtsweg wirklich gehen wollte, lies ich meine Rechtsschutzdaten da, um ggf. weitere Kosten dann direkt abrechnen zu können.

Heute, 4 Monate !!! später, flattert mir eine Anwaltsrechnung über 220 Euro ins Haus, gemessen an dem geschätzten Streitwert von 3.500 Euro. Dazu ein Ablehnungsschreiben meiner Rechtsschutzversicherung vom September 2005!!, das mir nicht bekannt war.

Bin ich verpflichtet das Anwaltshonorar zu zahlen, obwohl zu keiner Zeit etwas vereinbart wurde und der Anwalt mir zugesichert hat, dass er eine kostenlose Beratung durchgeführt hat?

Reicht ein Schreiben meinerseits mit Darlegung des Beratungsablaufes und der mündlichen Zusagen aus, um die Rechnung hinfällig zu machen?

Würde mich über Hilfestellungen sehr freuen.
Vielen Dank.

Feuerreiter

-- Editiert von Feuerreiter am 10.12.2005 22:12:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Feuerreiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Businessmann,

nein es war niemand alkoholisiert.

Sicherlich habe ich mit Kosten gerechnet, sonst hätte ich nicht danach gefragt.

Er hat mir aber versichert, dass die Beratung kostenlos war, nachdem er die Beratung durchführte. Da ER versäumt hat, mir die Kosten wie überlichweise VOR dem Gespräch mitzuteilen.

Deshalb ja meine Frage, ob eine Rechnung 4 Monate nach dem Termin überhaupt gerechtfertigt ist, wenn eine kostenlose Beratung laut Anwalt erfolgte.

Gruß
Feuerreiter

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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