Ich muss beim Gericht die öffentliche Zustellung" beantragen.
Kostet das irgendwelche Gebühren?
Ich würde das ohne Anwalt machen, daher keine Anwaltsgebühren.
-- Editiert von mistral1 am 09.11.2021 16:38
-- Editiert von Moderator topic am 09.11.2021 17:22
-- Thema wurde verschoben am 09.11.2021 17:22
kostet "öffentliche Zustellung" Gerichtsgebühren?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Kostet das irgendwelche Gebühren? Ja: https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/kostenpraxis-verfahren-ueber-die-bewilligung-einer-oeffentlichen-zustellung-einer-willenserklaerung-f123023
Danke.
Aber ich habe hier gelesen, dass die öffentliche Zustellung nichts kostet:
"Separate Gebühren gibt es nicht."
https://www.foreno.de/viewtopic.php?t=88085
Was sagt ihr dazu?
Was stimmt den nun?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn es ein Gerichtsverfahren gab und ein Schriftstück in Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung öffentlich zugestellt werden soll, dann kostet es wohl nichts extra, sondern ist in den Gebühren des Gerichtsverfahrens enthalten.
Wenn Sie "einfach so" ein Schriftstück öffentlich zustellen lassen wollen, dann muss das Gericht erst prüfen, ob eine öffentliche Zustellung zulässig ist (§186 ZPO). Diese Prüfung ist wohl nicht umsonst.
ZitatWenn Sie "einfach so" ein Schriftstück öffentlich zustellen lassen wollen, dann muss das Gericht erst prüfen, ob eine öffentliche Zustellung zulässig ist (§186 ZPO). Diese Prüfung ist wohl nicht umsonst. :
Bei mir geht es um einen Vollstreckungsbescheid, den ich als Gläubiger geerbt habe. Der Vollstreckungsbescheid muss auf mich umgeschrieben werden. Das ist die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel. Dem Schuldner soll vor Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel rechtliches Gehör gegeben werden.
Der Schuldner ist unbekannt verzogen. Kostet in diesem Fall die öffentliche Zustellung irgendwelche Gebühren?
-- Editiert von mistral1 am 09.11.2021 17:59
weiß das wirklich keiner?
Die Frage ist ja nicht so kompliziert.
ZitatDie Frage ist ja nicht so kompliziert. :
Dann beantworte sie dir doch selbst.
Bei deiner hier (dauernd) gezeigten Attitüde wundert es mich nicht, dass man sich nicht darum reißt dir zu antworten.
In dem von Dir genannten Rahmen kostet die öffentliche Zustellung keine Extragebühren.
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