kostet "öffentliche Zustellung" Gerichtsgebühren?

9. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
kostet "öffentliche Zustellung" Gerichtsgebühren?

Ich muss beim Gericht die öffentliche Zustellung" beantragen.

Kostet das irgendwelche Gebühren?

Ich würde das ohne Anwalt machen, daher keine Anwaltsgebühren.

-- Editiert von mistral1 am 09.11.2021 16:38

-- Editiert von Moderator topic am 09.11.2021 17:22

-- Thema wurde verschoben am 09.11.2021 17:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.

Aber ich habe hier gelesen, dass die öffentliche Zustellung nichts kostet:
"Separate Gebühren gibt es nicht."

https://www.foreno.de/viewtopic.php?t=88085

Was sagt ihr dazu?
Was stimmt den nun?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Wenn es ein Gerichtsverfahren gab und ein Schriftstück in Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung öffentlich zugestellt werden soll, dann kostet es wohl nichts extra, sondern ist in den Gebühren des Gerichtsverfahrens enthalten.

Wenn Sie "einfach so" ein Schriftstück öffentlich zustellen lassen wollen, dann muss das Gericht erst prüfen, ob eine öffentliche Zustellung zulässig ist (§186 ZPO). Diese Prüfung ist wohl nicht umsonst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie "einfach so" ein Schriftstück öffentlich zustellen lassen wollen, dann muss das Gericht erst prüfen, ob eine öffentliche Zustellung zulässig ist (§186 ZPO). Diese Prüfung ist wohl nicht umsonst.


Bei mir geht es um einen Vollstreckungsbescheid, den ich als Gläubiger geerbt habe. Der Vollstreckungsbescheid muss auf mich umgeschrieben werden. Das ist die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel. Dem Schuldner soll vor Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel rechtliches Gehör gegeben werden.

Der Schuldner ist unbekannt verzogen. Kostet in diesem Fall die öffentliche Zustellung irgendwelche Gebühren?

-- Editiert von mistral1 am 09.11.2021 17:59

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#5
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

weiß das wirklich keiner?

Die Frage ist ja nicht so kompliziert.

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von mistral1):
Die Frage ist ja nicht so kompliziert.

Dann beantworte sie dir doch selbst.
Bei deiner hier (dauernd) gezeigten Attitüde wundert es mich nicht, dass man sich nicht darum reißt dir zu antworten.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

In dem von Dir genannten Rahmen kostet die öffentliche Zustellung keine Extragebühren.

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