mit/ohne Zulassung

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
mit/ohne Zulassung

Angenommen ein Studium abgebrochener Jurastudent
will eine Anwaltkanzlei eröffnen.

Prüft jemand seine Zulassung ?
Gewerbeamt, Finanzamt, Anwaltkammer, Anwaltverein, Mandanten ?






7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129533 Beiträge, 41315x hilfreich)

Die Anwaltskammer wird das in jedem Falle prüfen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Woher soll die Anwaltskammer von der Kanzleieröffnung wissen ?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Das ist genauso wenig eine Kanzlei, wie es eine Arztpraxis ist, wenn ein abgebrochener Krankenpflegeazubi ein Büro mietet und "Arztpraxis" dranschreibt. Folglich besitzt der Mann keinen Anwaltsausweis und kann also vor Gerichten und Behörden nicht als Anwalt auftreten. Das würde sehr schnell auffallen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 332x hilfreich)

Die Kenntnis von der„Kanzleieröffnung" bekommt die Rechtsanwaltskammer recht schnell und zwar in der Regel von der „Konkurrenz", wohlgemerkt der mit Zulassung.

Wenn solche Hochstapler ihr „Geschäft" betreiben wollen, müssen sie ja in irgendeiner Weise nach außen auftreten und auch Werbung machen. Sowas fällt auf und wird von den Kollegen relativ schnell gemeldet. Die Rechtsanwaltskammer sorgt dann umgehend & sehr konsequent für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das wird für die Betreffenden unerfreulich und teuer.

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-- Editiert am 22.09.2014 12:53

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
eine Reihe von ehemaligen Anwälten aus den gebrauchten Ländern, welche ihre Zulassung bereits verloren hatten,

Wie kommt es zu reihenweise Verluste der Zulassungen
?

In großen Städten würden die Hochstapler wohl kaum auffallen.

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Insbesondere bei Auffälligkeiten wie etwa die Kanzlei in einer Reihenhaussiedlung, ungelenken Schriftsätzen oder einfach nur aus Interesse, wird durch die Kollegen gerne mal das Rechtsanwaltsregister bemüht.

Auch oder gerade in Großstädten mit erheblichem Konkurrenzdruck dürfte das also auffallen. Wenn nicht, Glück gehabt. Aber je länger so ein Spiel läuft, desto teurer wird das aus strafrechtlicher Sicht. Der Beruf des Anwalts ist geschützt, der Missbrauch mithin strafbar.

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