pkh eu

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
swssw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
pkh eu

hallo,
im Falle eines Sorgerrechtsverfahrens welches die deutsche Mutter im europäischen Ausland führen muss, kann sie PKH in Deutschland für dieses Verfahren beantragen?, schliesst diese PKH auch die Kosten für den im betreffenden EU-Land zugelassenen Anwalt ein?
Wo kann ich entsprechende Unterlagen, Informationen zu diesem Thema finden?
vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

http://www.bmj.bund.de/enid/Rechtshilfe/Prozesskostenhilfe_bei_grenzueberschreitenden_Gerichtsverfahren_rt.html

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#2
 Von 
swssw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen Dank
bzgl. der Anwaltskosten konnte ich jedoch nichts finden - oder verstehe es nicht richtig

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
bzgl. der Anwaltskosten konnte ich jedoch nichts finden


PKH umfaßt Gerichts- *und* Anwaltskosten. Allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (was da zugrundegelegt wird, RVG oder ausländische Regelung, weiß ich nicht). Wenn in Kasuatien die Anwälte ihre Honorare frei festlegen dürfen und grundsätzlich mindestens dreimal so teuer sind wie nach deutschem RVG, würden die Zusatzkosten sicherlich nicht übernommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
swssw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen Dank,
"PKH umfaßt Gerichts- *und* Anwaltskosten"
PKH für ein im europäischen Ausland zu führendes Verfahren
gibt es Schriftstücke auf die ich mich beziehen kann?
(weder Anwalt noch das zuständige Amtsgericht konnten mir Auskünfte darüber erteilen.)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
swssw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ok
im Klartext: will die deutsche Mutter in Österreich ein Sorgerechtsverfahren führen, muss sie in Deutschland PKH beantragen, ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Wo? - Wer macht das - Sie selbst?
Der Antrag wird an das Zuständige Gericht in Österreich weitergeleitet, diese prüft die hinreichende Erfolgsaussicht.?
dann gehts weiter - entweder
A) Sie muss sich einen Anwalt in Österreich suchen der am zuständigen Gericht zugelassen ist. Diesen muss sie selbst bezahlen oder ist das im Rahmen der 'in Deutschland gewährten PKH für ein innerhalb der EU zu führendes Verfahren' inbegriffen?
B) Ihr wird vom Gericht in Österreich ein Anwalt zugewiesen (welcher per Losverfahren ausgewählt und in der Regel nicht scharf drauf ist)

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