rechnung gerechtfertigt?

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
hitmen12
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
rechnung gerechtfertigt?

hallo,
es geht um folgendes. es ist etwas kompliziert. also bitte genau durchlesen..smile

in der nacht vom 06.02.2009 auf den 07.02.2009 brannten mein auto ab, der danebenstehende roller und auch ein zweites auto was auf der anderen seite von meinem auto stand brannt komplet ab.
die polizei fragte mich ob ich einen verdacht habe wer das gemacht haben könnte. ich hatte einen verdacht und diesen habe ich auch der polizei mitgeteilt.

das ist punkt nr. 1 der geschichte.

anfang diesen jahres habe ich meine derzeitige freundin kennengelernt. wir waren zusammen angemeldet bei der internetplattform " wer-kenn-wen ". dort schrieb sie mir am 23.02.09 folgendes in mein gästebuch " brandstifter! du hast mein herz entflammt.

das ist punkt nr. 2 der geschichte.

jetzt bekam ich letzte woche ein schreiben von einem rechtsanwalt der person, die ich bei der polizei als tatverdächtiger angegeben habe. das schreiben lautet wie folgt:

sehr geehrter herr ........,
hiermit zeige ich ihnen die intressenvertretung von ......... an.

Bei ihnen brannten ihr fahrzeug und der nebenstehende roller aus. gegenüber der polizei haben sie den verdacht geäußert, das mein mandant aus rache eine brandstiftung begangen hat.
er hat für den tatzeitpunkt mehrere alibizeugen. sie selber wissen, das mein mandant damit nichts zu tun hat. ihre derzeitige freundin hat in ihr gästebuch unter dem 26.02.2009 gegen 13.24uhr sie angeschrieben "brandstifter! du hast mein herz entflammt!!". hier erklärt frau ..... also in ihrem gästebuch, welches sie kurz nach dem eintritt dann auch löschte, dass sie der brandstifter sind. sie haben also meinen mandanten wider besseren wissens angezeigt. zivilrechtlich bedeutet dies, dass sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben für die von ihnen verursachten kosten in form meiner anwaltsgebühren, die ich ihnen wie folgt aufgebe:
grundgebühr ziff. 4100 vv-rvg 165,00 euro
verfahrensgebühren ziff. 4104 vv-rvg 140,00 euro
auslagen ziff 7002 20,00 euro
mwst 61,75 euro
zwischensumme 386,75
zuzüglicch aktenversendungspauschale 12,00 euro

gesamtbetrag 398,75 euro

ich fordere sie auf, diesen betrag als schadensersatz hierher zu bezahlen bis

30.05.2009

danach mache ich den betrag rechtshängig.


meine frage........hat er überhaupt ein recht das zu tun?
meine freundin hat mit dem satz "brandstifter du hast mein herz entflammt2 gemeint das sie sich in mich verliebt hat.

wie kann ich dagegen vor gehen.........rechtsanwaltskammer??????

bitte um detalierte beschreibung was ich tun kann

vielen vielen dank

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Freundlich mitteilen, das du nicht zahlen wirst und dem Mahnbescheid/Klage gelassen entgegensehen.
Rechtsanwaltskammer wird dir nichts nützen, fordern kann der RA ja erstmal. Zahlen musst du aber deswegen nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

... und nächstes mal nicht in mehrere Foren parallel posten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Es ist schon erstaunlich, was sich manche Anwälte und ihre Mandanten einfallen lassen.
Dem Anwalt geht es offensichtlich nur darum geht, seine Vergütung einzustreichen. Für seinen angeblich in der Ehre verletzten Mandanten selbst macht er offensichtlich gar kein Schmerzensgeld geltend.

Im Falle eines Mahnbescheids dieses Rechtsanwalts solltest du nach der Zustellung sofort Widerspruch einlegen..
Dann muss sich der Antragssteller des Mahnbescheids bzw. der Anwalt überlegen, ob er ins Klageverfahren gehen will. Sollte deine Freundin im gerichtlichen Verahren als Zeugin aussagen wird der Richter diesem Anwalt mal aufzuzeigen, dass er mit einem so schadenfadigen Vorgehen nur die Gerichte belastet Ob der sich so blamieren will?

Also gelassen abwarten!

HarryVic

1x Hilfreiche Antwort

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