ungebetene Anwaltsforderung

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
thyl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ungebetene Anwaltsforderung

ein Anwalt fordert von mir die Zahlung einer mir bis dato nicht bekannten Forderung für falsches Parken auf einem kostenpflichtigen Gelände (in Schweden/Privatunternehmen), gleichzeitg aber auch noch die Anwaltsgebühr und Auslagen (Halterauskunftsanfrage etc.). Ist das Zulässig, wie soll ich mich verhalten ?
Das mir nunmehr als Fotokopie vorliegende schwedischsprachige Knöllchen plus Foto sehe ich jetzt erstmalig und bin auch bereit die Knöllchenstrafe anzuweisen. Da mir die Forderung aber nicht bekannt war sehe ich keine Veranlassung den Anwalt mit sein hohen Gebühren noch mit durchzufüttern. Das schwedische Parkplatzunternehmen hätte mir eine schlichte Mahnung zukommen lassen können und nicht dieses teure Verfahren anstreben müssen!

Was tun ?? mfg

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich habe zwar keine Ahnung von schwedischen Recht, aber ich vermute doch sehr stark, daß Knöllchen auch in Schweden vom Staat eingetrieben werden und nicht von irgendeinem Anwalt.

Das ganze ist sehr suspekt. ich würde weder das Knöllchen, und erst nicht die Anwaltsgebühren zahlen.

Fordern kann ein Anwalt viel. Ob er aber auch einen tatsächlichen Anspruch darauf hat ist eine ganz andere Frage. Und in Ihrem Fall glaube ich das kaum.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

daß Knöllchen auch in Schweden vom Staat eingetrieben werden

Aber nicht für das Parken auf einem gebührenpflichtigen Privatparkplatz. Das ist immer noch Zivilrecht und keine OWi, auch in Schweden.

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kostenpflichtiges Gelände => möglicherweise konkludenter Vertragsschluß durch Nutzung => Anspruchsgrundlage Vertragsrecht

Rechtswidrige Besitzstörung => Anspruchsgrundlage Schadensersatzrecht

Findet sich sicher noch mehr. :)

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, ich muß dem zustimmen. In meinem ersten posting hatte ich überlesen, daß es sich um einen privaten parkplatz gehandelt hat.

Trotzdem würde ich es erstmal drauf ankommen lassen, denn irgendwie ist das ganze schon merkwürdig....

Gruß Justice

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