verschwiegene Folgekosten

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
verschwiegene Folgekosten

Hallo,
ich habe folgendes Problem und zwar habe ich Anfang des Jahres einen Anwalt beauftragt eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, die aufgrund der Gerichtszuständigkeit mehrfach gescheitert ist und dann nach einem Vierteljahr entgültig abgelehnt wurde.
Das die Einstweilige Verfügung beim "falschen" Gericht beantragt wurde kann man schon als Fehler des Anwalts sehen darum geht es mir aber nicht. Mir wurde ein vierstelliger Kostenvoranschlag genannt an welchen sich der Anwalt auch gehalten hat (ich weiss nicht wie sich der Betrag genau zusammensetzt und ob Gerichtsgebühren in diesem Betrag bereits einkalkuliert waren - ich bin davon ausgegangen, dass dies der Gesamtbetrag ist, der insgesamt notwendig ist). Nach Ablehnung der Zuständigkeit hat der Anwalt weitere Schreiben verfasst (Einspruch/Beschwerde etc.) und das ganze im folgenden bei weiteren Gerichten versucht (mir gegenüber wurde explizit das Kammergericht erwähnt). Weitere Kosten wurden mir keine genannt und auf eine Nachfrage am Telefon hin, hieß es dass die Kosten falls überhaupt weiter anfallen sehr gering ausfallen würden.

Nachdem die Sache vor über einem Monat entgültig vom Kammergericht abgelehnt wurde habe ich eine Rechnung über ca. 350 Euro erhalten (obwohl das Kammergericht im Prinzip nichts geleistet hat) die ich nach entsprechendem Protest bei meinem Anwalt zähneknirschend bezahlt habe und dachte die Sache wäre damit erledigt.
Vor einigen Wochen habe ich dann eine Mahnung über den selben Betrag (>350 Euro) erhalten, wie sich nun im Nachhinein herausgestellt hat vom Landesgericht, von dem ich keinerlei Rechung erhalten hatte. Habe dies daher zunächst nicht kapiert und dachte es handelt sich um die bereits bezahlte Rechnung auf Nachfrage hin habe ich aber erfahren, dass es sich um 2 separate Rechnungen handelt.

Die zusätzlichen Gerichtskosten, die für die Tätigkeit meines Anwalts daher angefallen sind und auf welche noch nichteinmal im Ansatz hingewiesen wurde (bzw. von denen es am Telefon hies, dass diese wenn überhaupt dann gering ausfallen werden) belaufen sich also auf über 700 Euro.

Frage: Kann ein Anwalt solcherlei essentielle Informationen einfach verschweigen, insbesondere wenn er ja diese Schritte veranlasst hat? Ich dachte eigentlich, dass zumindest die erste Rechnung des Gerichts in dem vierstelligen Betrag welchen ich an den Anwalt überwiesen habe enthalten wären, auch da ich die Rechnung nie erhalten habe (und diese evtl. an den Anwalt übersandt wurde).

Kann ich nun in irgend einer Weise gegen meinen Anwalt vorgehen und diese Kosten einfordern über welche ich nicht informiert worden bin. Wenn ja, wie gehe ich in diesem Fall am besten vor?


-- Editiert von marcb01 am 27.07.2020 20:00

-- Editiert von Moderator am 29.07.2020 12:03

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2020 12:03

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15 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Da die Kosten sich aus den Gesetzen ergeben entfällt hier die Hinweispflicht auf diese Kosten. Der Gesetzgeber ist der Meinung mit der Veröffentlichung der Kosten gelten diese als bekannt.



Zitat (von marcb01):
Mir wurde ein vierstelliger Kostenvoranschlag genannt an welchen sich der Anwalt auch gehalten hat

Da müsste man dann mal schauen, was genau dort geschrieben steht, wie verbindlich das ganze ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Wo sind diese veröffentlich und gilt dies auch wenn ein Anwalt nach nur grober Absprache quasi eigenmächtig handelt (dies war so ja nicht in meinem Interesse und ich hätte dem Vorgehen niemals zugestimmt hätte ich die Kosten gekannt)? Es kann ja irgendwo nicht sein, dass ein Anwalt willkürlich Dinge tun kann, die imense Kosten verursachen, ohne den Mandanten hierüber in Kenntnis zu setzen.
Ich habe dem Anwalt eigentlich vollständig vertraut auch was die Aussage anging, dass wenn überhaupt dann nur geringe Kosten anfallen. Evtl. war dies naiv aber man sollte da doch irgend eine Form von Schutz haben bzw. darauf vertrauen können das der Anwalt vernünftige zielführende Arbeit leistet.
Ein Anwalt kann einen nach Beauftragung also vollkommen ruinieren, indem er sinnlose Dinge beantragt, die immense Kosten verursachen ohne dafür Verantwortung tragen zu müssen?

Den Kostenvoranschlag habe ich nicht schriftlich erhalten mir wurde nur per Email geantwortet, dass die Gesamtkosten auf ungefähr XY Euro belaufen würden, diese Kosten wurden dann auch abgerechnet.

Auf der Rechnung wird die Leistung als 1,3 Verfahrensgebühr §13 RVG Nr. 3100 VV RVG aufgeführt.
Ich stand unter dem Eindruck, dass damit sämtliche Kosten für die Beantragung der Einstweiligen Verfügung abgegolten wären. Über etwaige Zusatzkosten wurde ich vorab oder zu einem späteren Zeitpunkt nie informiert im Gegenteil wurde mir auf Nachfrage hin wie gesagt sogar mündlich zusgesichert, dass wenn überhaupt dann nur geringe weitere Gerichtskosten anfallen (Dies auch nur bzgl. der Beschwerde beim Kammergericht).



-- Editiert von marcb01 am 27.07.2020 23:34

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
Es kann ja irgendwo nicht sein, dass ein Anwalt willkürlich Dinge tun kann, die imense Kosten verursachen, ohne den Mandanten hierüber in Kenntnis zu setzen.

Sofern nicht vertraglich vereinbart, muss der Anwalt nicht über jeden Schritt den er macht informieren.

Einfach mal die Vollmacht lesen die man am Anfang unterschrieben hat. Dann wird oftmals schon klar, wie unabhängig der Anwalt sein darf / kann und wer der "Herr des Verfahrens" ist.



Zitat (von marcb01):
Ich stand unter dem Eindruck, dass damit sämtliche Kosten für die Beantragung der Einstweiligen Verfügung abgegolten wären.

Das sind nur die Kosten des Rechtsanwaltes. Die Gerichtskosten kommen extra.



Zitat (von marcb01):
sogar mündlich zusgesichert, dass wenn überhaupt dann nur geringe weitere Gerichtskosten anfallen

350 EUR sind in der Tat nicht sehr hoch für solche Verfahren - da kenne ich andere Summen ...



Zitat (von marcb01):
Ein Anwalt kann einen nach Beauftragung also vollkommen ruinieren, indem er sinnlose Dinge beantragt, die immense Kosten verursachen ohne dafür Verantwortung tragen zu müssen?

Nö, wenn er sinnlose Dinge beantragt natürlich nicht.
Nur ist halt nicht alles was der Mandant als sinnlos ansieht auch tatsächlich sinnlos.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#4
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

es sind nicht 350 sondern insgesamt über 700 Euro Zusatzkosten was ca 75% des Betrags ausmacht, der mir als Gesamtbetrag genannt wurde, wie kann man dies als nicht sehr hoch einschätzen?
Sind Sie selbst Anwalt und arbeiten auf die selbe Weise mit Ihren Klienten, verschweigen Kosten und sorgen dann im Nachhinein für Überraschungen?

Ihnen ist wohl nicht bewusst, dass 700 Euro für die meisten Leute viel Geld ist (für Sie ja wohl scheinbar nicht) und das nicht mal eben so zusätzlich bezahlt werden kann deswegen erachte ich eine solche verständnislose Antwort, die ausschließlich das Ziel hat vor den Kopf zu stoßen und das Vorgehen des Anwalts zu verteidigen nicht wirklich als hilfreich.

Hilfreich wäre z.B. gewesen die Rechtsgrundlage hierfür zu nennen.
Kann von jedem Mandanten wirklich verlangt werden, dass er sich vorher bei Gerichten über die Kosten erkundigt, wenn der Anwalt Auskünfte über weitere Kosten verweigert.
Ist der Anwalt nicht verpflichtetet im Interesse des Mandanten zu arbeiten (hierzu gehört auch eine Kosten/Nutzen Abwägung und ganz sicher nicht das Verschweigen immenser Zusatzkosten)?

Die Rechnung auf die sich die Mahnung bezieht wurde wie ich heute erfahren habe ursprünglich an meinen Anwalt versandt, deswegen habe ich diese nie erhalten. Wie kann ich überhaupt für eine Rechnung gemahnt werden, die ich nie erhalten haben und wieso wurde diese an meinen Anwalt versandt, wenn nun ich diese bezahlen soll?

-- Editiert von marcb01 am 28.07.2020 11:09

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#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Das sehe ich hinsichtlich der Aufklärungspflichten emotional genauso wie Sie. Allerdings rechnet der Anwalt nach Gebührenordnung ab und muss seine Klientel nicht eigeninitiativ über alle Kostendetails im Vorfeld aufklären.
Letztendlich ist der Anwalt ein Unternehmer der Geld verdienen will/muss und im Zweifel so wenig Zeit in einen Fall investiert wie nötig. Deshalb ist es angeraten auch bei einem Anwalt so zu verfahren wie man es in der freien Wirtschaft auch machen würde, vor Beauftragung die Einzelheiten der beauftragten Leistung und der Kosten absprechen.

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#6
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe es doch abgesprochen es kam kein Hinweis auf über 700 Euro Zusatzkosten, es kam noch nichteinmal ein Hinweis auf irgendwelche Zusatzkosten!
Kennt hier niemand die rechtlichen Grundlagen, sondern antwortet nur aus dem Gefühl heraus, indem er quasi mir die Schuld zuschiebt, dass ich mich nicht bei sämtlichen Gerichten über etwaige Kosten informiert habe, obwohl ich unter dem Eindruck stand (und mir es so mitgeteilt wurde), dass die Gerichtskosten im vierstelligen Gesamtbetrag, den ich an den Anwalt überwiesen habe enthalten sind?

Wieso erhalte ich eine Mahnung vom Gericht, nachdem die ursprünglilche Rechnung vom Gericht garnicht an mich adressiert war (sondern an den Anwalt). Wie kann eine Mahnung für eine Rechnung erfolgen, die nie von mir erhalten wurde??

Wenn ich in der freien Wirtschaft etwas in Auftrag gebe (z.B. eine Renovierung) einen Gesamtbetrag genannt bekomme, ja sogar noch Nachfrage, ob für Materialien etc. noch Zusatzkosten anfallen und dies verneint wird. Ich dann aber plötzlich eine fast doppelt so hohe Rechnung bekomme, bekommt der Auftragnehmer ein Problem. Das oben genannte Beispiel trifft also leider so garnicht zu. Wieso hat ein Anwalt scheinbar keinerlei Informationspflichten oder zumindest die Pflicht in meinem Interesse zu handeln (nochmals, ich hätte diesem Vorgehen definitiv nicht zugestimmt wenn ich über die Kosten informiert worden wäre, also wurde hier gegen mein Interesse aggiert und ich habe dieses Vorgehen auch nicht expliziet abgesegnet)?

-- Editiert von marcb01 am 29.07.2020 11:17

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
Wenn ich in der freien Wirtschaft etwas in Auftrag gebe...


Die gleichen Rechte haben sie beim Anwalt auch. Wenn der Anwalt schlecht gearbeitet hat, bzw. ihnen falsche Auskünfte gegeben hat können sie ihn auf Schadensersatz verklagen. Wie in all dieses Fällen müssen sie ihre diesbezüglichen Forderungen aber auch belegen können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
wie kann man dies als nicht sehr hoch einschätzen?

Wie schon gesagt, liegen die Gerichtskosten in solchen Fällen je Verfahren deutlich im 4stelligen Bereich.
350 EUR je Gerichtsverfahren sind da halt nicht sehr hoch.



Zitat (von marcb01):
Sind Sie selbst Anwalt und arbeiten auf die selbe Weise mit Ihren Klienten, verschweigen Kosten und sorgen dann im Nachhinein für Überraschungen?

Weder das eine noch das andere.



Zitat (von marcb01):
deswegen erachte ich eine solche verständnislose Antwort, die ausschließlich das Ziel hat vor den Kopf zu stoßen und das Vorgehen des Anwalts zu verteidigen nicht wirklich als hilfreich.

Die Realität kann ich nicht ändern.

Aber wenn einem Wunschantworten lieber sind: Ja, unverschämt, deshalb Rechnung bezahlen und Anwalt auf Schadenersatz verklagen.
Die ist zwar nutzlos und könnte man Ende nochmal richig Geld kosten, aber verteidigt wenigstens nicht den Anwalt ...



Zitat (von marcb01):
Wenn ich in der freien Wirtschaft etwas in Auftrag gebe

Hat man eine ganz andere Rechtsgrundlage ...



Zitat (von marcb01):
Wie kann ich überhaupt für eine Rechnung gemahnt werden, die ich nie erhalten haben

Der Anwalt hat sie erhalten, da er als Bevollmächtigter / Erfüllungsgehilfe handelt, gilt sie auch als dem Mandanten zugestellt.



Zitat (von marcb01):
und wieso wurde diese an meinen Anwalt versandt, wenn nun ich diese bezahlen soll?

Der Anwalt ist Prozessbevollmächtigter und damit Empfangsberechtigt.



Zitat (von marcb01):
also wurde hier gegen mein Interesse aggiert

Kommt darauf an, was genau der Auftrag war, ob man eine Kostenobergrenze gesetzt hat.



Zitat (von marcb01):
ich habe dieses Vorgehen auch nicht expliziet abgesegnet

Muss man auch nicht. In der Regel gibt man am Anfang eine entsprechende Vollmacht.



Zitat (von marcb01):
ich habe es doch abgesprochen

Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Anwalt beziffert die von ihm voraussichtlich berechneten Gebühren. Das hat er lt. den Beiträgen wohl auch richtig gemacht.
Damit ist dann aber auch nur der Teil, den der Anwalt für seine Tätigkeit berechnet, abgedeckt.

Das weitere Kosten für externe hinzukommen, wenn deren Leistung in Anspruch genommn wird, wird allgemein als bekannt vorausgesetzt.
Oder deutlicher: dass Gerichte nicht kostenlos arbeiten vielmehr für ihre Tätigkeit Gebühren berechnen hat man zu wissen. Grundsätzlich (und damit nicht nur bezogen auf Deinen Fall) gilt, dass die Kenntnis von Gesetzen und Verordnungen (hier der Gerichtskostenverordnung als Rechtsgrundlage) als angenommen gilt. Darüber zu diskutieren lohnt nicht.

Zitat (von marcb01):
Wenn ich in der freien Wirtschaft etwas in Auftrag gebe


Der Anwalt ist zwar Bestandteil der Rechtspflege, agiert aber durchaus eben durch die Kanzlei in der freien Wirtschaft. Insoweit gibt es keinen Widrspruch.

Der Anwalt hätte die ihm zugesandte Rechnung an den Mandanten zur Bezahlung weiterreichen müssen.
An der Zahlungspflicht hätte das nichts geändert. Hat er die Weiterleitung versäumt, haftet er für etwaige Verzugskosten.

Unklar ist mir der Zusammenhang der unterschiedlichen Gerichte, oder besser ausgedrückt; ich kann aus der Beschreibung nicht erkennen ob der Anwalt das sachlich falsche Gericht (seine Verantwortung) oder das örtlich zuständige falsche Gericht kontaktiert hat.
Beispiel: der Anwalt erhebt Klage beim Amtsgericht und beziffert den Streitwert größer 5000 €. Dann wäre es sein Fehler.
Gegenbeispiel: der Mandant nennt als Firmensitz Hamburg, dort wird Klage erhoben und im streitigen Verfahren wird festgestellt dass München zuständig ist. Das wäre des Mandanten Fehler.
Zu doppelten Kosten kommt es aber auch dann nur, wenn das Erstgericht nicht an das zuständige verweist.

350 EUR je Gerichtsverfahren sind bei einer einstweiligen Verfügung tatsächlich ungewöhnlich gering. Ob sie angesichts der finanziellen Situation des Mandanten als niedrig oder hoch einzustufen sind, ist nebensächlich.

Zitat (von marcb01):
Die zusätzlichen Gerichtskosten, die für die Tätigkeit meines Anwalts daher angefallen sind
Liegt hier der Denkfehler? Die Gerichtskosten haben mit den Kosten der Tätigkeit des Anwalts nichts zu tun. Hier wird die Tätigkeit des Gerichts entlohnt.

Zitat (von marcb01):
Kennt hier niemand die rechtlichen Grundlagen,

Sei versichert, dass hier einige, so auch der von Dir angegriffene HvS die rechtlichen Grundlagen kennen.
Nur sind diese eben nicht kompatibel mit deinen eigen Vorstellungen. Dich in deinen Vorstellungen zu bestätigen, hilft Dir aber nicht weiter, weil die Vorstellungen und Erwartungen nicht der Realität entsprechen.

Berry

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#10
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

es war mir klar das Gerichtkosten anfallen, ich habe inzwischen fast ein dutzend Fälle hinter mir, die mal vor Gericht gelöst wurden mal ohne Hilfe des Gerichts geklärt werden konnten.
Noch nie ist mir ein solcher Fall untergekommen, da man sich auf den genannten Betrag in allen Fällen eigentlich grob verlassen konnte. Bei vergangenen Verfahren waren die Gerichtkosten durchaus in dem genannten Gesamtbetrag integriert bzw. mir wurde in anderen Fällen nicht auf Nachfrage hin garantiert, dass die zusätzlichen Gerichtskosten (ich war mir nicht im klaren, in welcher Form diese bei einer Beschwerde beim Kammergericht anfallen) wenn überhaupt dann nur gering ausfallen. Es mag sein, dass über 700 Euro in Vergleich mit anderen Fällen wenig sind (ich erziele leidere keine Millionenumsätze) wenn man es mit der Gesamtsumme vergleicht, die genannt wurde sind Sie es aber nicht, da der Gesamtbetrag sich damit fast verdoppelt hat.

Auch wenn hier alle hartnäckig das Gegenteil behaupten und denken es ist nicht Aufgabe des Anwalts auf Zusatzkosten hinzuweisen, war es zumindest nach meiner Erfahrung so, dass auf diese in allen Fällen bis auf diesen einen hingewiesen wurde (außer die Kosten waren wirklich unerheblich).
Mir ist dies auch als Gesamtkostenrisiko bekannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es üblich ist solcherlei Zusatzkosten zu verschweigen oder als unwichtig zu erachten wie es hier dargestellt wird.


Wenn man weiterhelfen möchte was hier kaum versucht wurde (außer nun in der letzten Antwort unmittelbar vor meiner) helfen Aussagen, wie "dies hat man zu wissen" "über 700 Euro sind keine hohen Kosten" nichts.
Ich habe hier niemanden angegriffen sondern dies lediglich beanstandet, sowie die Art wie dies tlw. vermittelet wurde.

Helfen tut nun z.B. die Aussage, dass der Anwalt die Rechnung eigentlich hätte weiterleiten müssen, was er nicht getan hat. Eine Einschätzung wie evtl. Schadensersatz geltend gemacht werden könnte oder ein Bezug auf ähnliche Fälle oder auch einfach ein zumindest im Ansatz empathischer Hinweis, dass das evtl schwierig wird anstatt Ratsuchenden einfach nur vor den Kopf zu stoßen.

Auch der Hinweis, dass der Anwalt für die Beantragung am falschen Gericht evtl. haftbar gemacht werden kann hilft ebenso weiter.

Alle die denken, dass über 700 Euro ja kein Geld sind und dies allein mein Fehler war, da ich mich auf die Aussage meines Anwaltes verlassen habe und nicht explizit jede Folgegebühr bei allen Gerichten angefragt habe, wünsche ich einmal ähnliche Überraschungen, um dies evtl. besser nachvollziehen zu können.

-- Editiert von marcb01 am 30.07.2020 13:10

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
Eine Einschätzung wie evtl. Schadensersatz geltend gemacht werden könnte oder ein Bezug auf ähnliche Fälle oder auch einfach ein zumindest im Ansatz empathischer Hinweis, dass das evtl schwierig wird


Bitte immer daran denken das der Grad zwischen Hilfestellung und unzulässiger Rechtsberatung sehr schmal ist.

Hinzu kommt allerdings, Du scheinst es trotz meines doch freundlichen Posts nicht verstanden zu haben, deine eigene Wortwahl.

Dein letzter Absatz ist absolut überflüssig und verärgert erneut diejenigen, die Dir durchaus informativ zur Seite stehen wollten.

"wie es in den Wald hereischallt" den rest kennst Du.

Berry

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
auf Nachfrage hin garantiert, dass die zusätzlichen Gerichtskosten (ich war mir nicht im klaren, in welcher Form diese bei einer Beschwerde beim Kammergericht anfallen) wenn überhaupt dann nur gering ausfallen.

Es gibt hier offenbar eine unterschiedliche Definitonsgrundlagen von "gering". Der Anwalt orientiert sich an den üblichen Verfahrenskosten, der Mandant an seinem Geldbeutel.



Zitat (von marcb01):
wünsche ich einmal ähnliche Überraschungen

Die gab es. Die Konsequenz daraus war, das man statt missvertändlicher Worte ganz einfach Beträge nannte die nicht überschritten werden dürfen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

"wie es in den Wald hereischallt" den rest kennst Du.
Berry

ich habe aus dem Wald erst herausgerufen nachdem es hereingeschallt hat, daher absolut korrekt aber evtl. eher auf andere Beteiligte hier anwendbar.
Du wirst sicherlich der Meinung sein, dass man als Fragesteller grundsätzlilch demütig auftreten muss, da man ja etwas möchte - da ich heutzutage aber verstärkt die Erfahrung mache, dass die Motivation der Dikussionsteilnehmer eher darin liegt den anderen zu belehren, sich über dessen Verfehlungen lustig zu machen anstatt wirklich etwas konstruktives beizutragen zu wollen, hält sich die Demut bei mir manchmal in Grenzen. Ich sage nicht, dass dies hier so ist, die Tendenz war aber feststellbar.

Zitat:

Es gibt hier offenbar eine unterschiedliche Definitonsgrundlagen von "gering". Der Anwalt orientiert sich an den üblichen Verfahrenskosten, der Mandant an seinem Geldbeutel

Eben das ist doch Unsinn, da die Verfahrenskosten abhängig vom Streitwert vollkommen unterschiedlich ausfallen können.
Wenn ein Anwalt üblicherweise nur Streitwerte von 100000 aufwärts bearbeitet, dann ist es also in Ordnung 1000 Euro Zusatzkosten bei einem Streitwert von 10000 zu verschweigen weil er ja üblicherweise mit Gerichtskosten 10000 aufwärts zu tun hat?
Wenn die anwaltliche Gebühr 1000 beträgt welche vorher so kommuniziert wurde als ob es sich um das Gesamtkostenrisiko handelt, dann sind weitere 80% Aufschlag viel, ist dies so schwer zu verstehen?
Jemand für den 700 Euro wenig sind hat bei höheren Streitwerten auch entsprechend höhere Umsätze, da wären es im Verhältnis dann evtl. 7000 es ginge aber auch um viel mehr.
Jemandem der für beispielsweise 1000 Euro einen Anwalt engagiert kann man weitere 5000 Euro doch nicht als geringe Zusatzkosten verkaufen, nur weil für andere Verfahren üblicherweise Gerichtskosten 10000 aufwärts anfallen.
Darüberhinaus ist fast niemand darauf eingegangen, dass mein Anwalt kommuniziert hat, dass wenn überhaupt dann geringe Kosten anfallen - korrekterweise kann ich dies nicht beweisen und habe daher wohl ein Problem irgendetwas dagegen zu unternhemen. Diesen Vorgehen pauschal in Schutz zu nehmen und nur drauf herumzuhacken, ob dies nun als gering oder nicht gering bezeichnet werden kann, man dies hätte wissen müssen oder nicht, finde ich aber fragwürdig und dies war zunächst leider fast alles was ich so an "Hilfe erhalten habe"

Danke an diejenigen die wirklich helfen wollten gegenüber allen anderen bleibe ich bei meiner Aussage, dass sie evtl. ähnliche Überraschungen erleben sollten um dies nachvollziehen zu können.
Da 700 Euro so wenig sind evtl. auch an die jeweiligen Vermögensverhältnisse angepasst.

-- Editiert von marcb01 am 30.07.2020 17:06

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von marcb01):
dann ist es also in Ordnung 1000 Euro Zusatzkosten bei einem Streitwert von 10000 zu verschweigen weil er ja üblicherweise mit Gerichtskosten 10000 aufwärts zu tun hat?

Es steht hier nicht zur Diskussion ob das "in Ordnung" ist oder nicht - hier ist ein Rechtsforum, deshalb diskutieren wir hier die Rechtslage und nicht die moralische Seite.
Denn mit einem "nicht in Ordnung" läuft man vor Gericht gegen die Wand, da zählt nur die Rechtslage, mehr nicht.

Er hat auch nichts verschwiegen (das wäre nämlich nicht legal), er ist einfach nicht zur Information verpflichtet, so mit ist das nicht informieren legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#15
 Von 
marcb01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von marcb01):
dann ist es also in Ordnung 1000 Euro Zusatzkosten bei einem Streitwert von 10000 zu verschweigen weil er ja üblicherweise mit Gerichtskosten 10000 aufwärts zu tun hat?

Es steht hier nicht zur Diskussion ob das "in Ordnung" ist oder nicht - hier ist ein Rechtsforum, deshalb diskutieren wir hier die Rechtslage und nicht die moralische Seite.
Denn mit einem "nicht in Ordnung" läuft man vor Gericht gegen die Wand, da zählt nur die Rechtslage, mehr nicht.


korrekt, es wurde hier aber diskutiert (nicht initial von mir) ob 700 geringe Kosten (und damit in Ordnung) sind.

Zitat (von Harry van Sell):

Er hat auch nichts verschwiegen (das wäre nämlich nicht legal), er ist einfach nicht zur Information verpflichtet, so mit ist das nicht informieren legal.


Das habe ich mittlerweile verstanden, obwohl eine Falschauskunft (wenn überhaupt dann fallen nur geringe Kosten an) wohl sicher nicht besser ist als verschweigen.
Problem ist nur, dass sich die Falschauskunft (am Telefon) wohl nicht beweisen lässt.
Insgesamt habe ich der "Diskussion" entnommen, das wohl nichts zu machen ist, man bei solchen Dingen offensichtlich aufpassen muss wie ein Luchs und den Auskünften von Anwälten generell zu misstrauen ist.
Wäre dies nicht so rabiat vermittelt worden inklusive der Diskussion, dass 700 Euro unerwartete Zusatzkosten im gegebenen Fall ja nicht viel wären hätte ich mich auch nicht beschwert.

-- Editiert von marcb01 am 30.07.2020 20:02

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