was kostet die Erstberatung und was ein Brief vom Anwalt?

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
falk77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
was kostet die Erstberatung und was ein Brief vom Anwalt?

Wir haben von unserem Vermieter einen Brief von Anwalt erhalten der uns auffordert unsere Mietminderung zu begleichen?
Da wir dies nicht einsehen wollen wir zum Anwalt......
Lohnt sich dies ohne Rechtsschutz?
und was kostet es wenn wir einen Brief Verkehr vom Anwalt bezahlen müssen?

Der Streitwert der einbehaltenen Miete sind um die 100€
(mehr nicht!)

Thx

-- Editiert von falk77 am 09.07.2004 20:03:51

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Willi Tobler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

bei dem Wert kostet ein Rat ca 20 €, Beratungshilfe kostet auch 10 €, je plus MWSt

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michaela Albrecht
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Thx,

die Gebühr eines Anwalts bestimmt sich entweder nach dem Gegenstandswert (hier also 100,-) oder nach einer Honorarvereinbarung. Hier wäre eine gesetzliche Gebühr im außergerichtlichen Verfahren € 30,-. Wenn Sie zu mir kämen weil es Ihnen um´s Prinzip ginge, würde ich eine Honorarvereinbarung von z.B. € 60,-/Std. (bei zehnminutengenauer Abrechnung) vorschlagen.
Ansonsten würde ich dazu raten, die € 100,- zu zahlen, denn es lohnt sich wegen eines so niedrigen Betrages nicht, "ein Fass aufzumachen".

Beratungshilfe erhält man nur, wenn man bedürftig ist, nicht wegen der geringen Höhe des Gegenstandswertes.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

"bei dem Wert kostet ein Rat ca 20 €, Beratungshilfe kostet auch 10 €, je plus MWSt "

Wo gibst denn einen Rat für 20,00 €??? Doch wohl nicht in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

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