A kauf eine Eigentumswohnung von B für nur €.10.000,- (z.B. wegen Notverkauf oder durch Zwangsversteigerung)
B hat nach Jahrzehnten langen Mitgliedschaft bei der Wohnungseigentümergemeinschaft Rücklageanteil von €.11.000,-
Wie viel Grunderwerbssteuer fallen an ?
Kaufpreis 10.000 abzüglich Rücklageanteil 11.000 =
-1000 x 3,5% = Rückerstattung
€.35,- ?
0% Steuer ??
28. August 2007
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Frage vom 28. August 2007 | 09:22
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
0% Steuer ??
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#1
Antwort vom 28. August 2007 | 09:33
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. August 2007 | 11:44
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Wieso ?
Rücklageanteil ist kein Kaufpreis, und wird nicht versteuert.
Im Normalfall:
Kaufpreis 11.000,-
darin enthalten Rücklage
1000,-
Anfallende Grunderwerb-
steuer:
11000 - 1000 = 10000 x 3,5% = 350,-
Die Frage ist wie wenn
Rücklageanteil den
Gesamtkaufpreis ausmacht oder sogar überschreitet ?
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#3
Antwort vom 29. August 2007 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Da greift dann § 3 Nr. 1 GrEStG.
Erwerbe mit einem Wert unter 2.500€ sind von der Besteuerung ausgenommen.
#4
Antwort vom 30. August 2007 | 11:15
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
zu hohe Rücklage zu bilden ist also doch unsinnig.
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