1 Prozent Regelung

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
micky8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Prozent Regelung

Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen? Die 1 Prozent Regelung. Jeder erzählt mir was anderes: der eine sagt, daß nur die Lohnsteuer runtergeht, der andere sagt, daß es voll abzugsfähig ist, also mit Soazialabgaben läuft. Was ist denn nun richtig?

Und: mag jetzt vielleicht eine blöde Frage sein, aber könnte theoretisch mein Arbeitgeber diese Kosten für mich übernehmen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thoma68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Prinzip haben meines Erachtens beide Recht. Bist Du normaler Arbeitnehmer, werden die 1% und, falls Du das Fzg auch zum Weg zur Arbeit benutzen kannst, 0,03% x km auf Dein Bruttogehalt aufgeschlagen. Danach wird die Lohnsteuer berechnet und auch alle Sozialabgaben.
Bei mir ist es so, daß ich Angestellter bin aber in der PKV.
Also bezahle ich für meinen Firmenwagen Lohnsteuer, Renten-und Arbeitslosenversicherung. Ein Kollege von mir ist nicht mehr in der gesetzl. Rentenversicherung. Bei ihm fällt dann die Rentenversicherung auch noch weg.
Aber grundsätzlich als Arbeitnehmer mußt Du auch Sozialabgaben davon bezahlen.

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#2
 Von 
Thoma68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ja, hab noch was vergessen. Mein Arbeitgeber übernimmt z.B. die Fahrt zur Arbeitsstätte als pauschal versteuerten Werbungskostenersatz. Ich habe also nur die 1%, sind bei mir 485 EUR, die mit versteuert und danach wieder abgezogen werden. Ich kann dann aber beim Lohnsteuerausgleich die Fahrt zur Arbeit nicht geltend machen mit den 0,30 EUR pro km bzw das wird mit der pauschalen Versteuerung verechnet. Ich glaube, die Steuern und Sozialabgaben für die 1% mußt Du wohl tragen. Kannst dafür aber das Fahrzeug uneingeschrängt ohne irgendwelche Kosten privat nutzen, so ist es bei mir jedenfalls.

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