1 Prozentregelung bei gebrauchten Firmenwagen

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
sepp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Prozentregelung bei gebrauchten Firmenwagen

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich soll ein Firmenwagen bekommen auf die 1% regelung und meine Frage ist da der Wagen schon gebraucht ist und 60tkm runter hat ob da die 1% Regelung wirklich vom Neupreis erhoben werden? Wie ist das überhaupt geregelt?

MFG
Sepp

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt. Danach wird immer der Listenpreis als Neufahrzeug zu Grunde gelegt. Das gilt auch dann, wenn Du nur einen gebrauchten Firmenwagen bekommst.

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Wobei allerdings auch eine Festsetzung entsprechend den tatsächlichen Kosten und dem tatsächlichen Anteil der Privatfahrten gemäß Kostenbelegen und Fahrtenbuch möglich ist (siehe zitierte Stelle). Macht etwas Aufwand, kann sich aber lohnen.

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