1% Regelung bei Firmenauto

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
1% Regelung bei Firmenauto

Hallo,
mein Chef hat mir ein Firmenauto angeboten. Ich weiß aber nicht, ob ich das Angebot annehmen soll, weil man ja dann 1% vom Neupreis versteuern muss, so viel ich weiß.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit, ein Firmenauto zu nutzen (also auch privat) ohne daß ich es versteuern muß?

Ciao,
Mike

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38 Antworten
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#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mike1410):
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit, ein Firmenauto zu nutzen (also auch privat) ohne daß ich es versteuern muß?
Nein

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#2
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, danke für die schnelle Antwort. Hören wollte ich eigentlich was anderes.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mike1410):
Hören wollte ich eigentlich was anderes.
Ist kein Wunschkonzert

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#4
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal gegoogelt. Ich bin auf einen Beitrag gestossen, in dem steht, dass man die 1% Prozent Regelung umgehen kann, wenn das private Auto teuerer ist als der Firmenwagen. Stimmt das? Privat haben wir einen BMW 335i cabrio und ein Mercedes E-Klasse T-Modell. Wenn ich mir als Firmenwagen jetzt einen Opel Insignia oder einen Audi "sonstwas" nehme, der günstiger ist, brauche ich nichts versteuern, habe ich das richtig verstanden?

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sie können ja alternativ ein Fahrtenbuch führen, wenn Ihnen die 1%-Methode zu hoch erscheint.
Warum sollte ein Gehalt in Geldeswert durch Zurverfügungstellung eines Firmenwagens gegenüber einer Geldzahlung steuerfrei sein? Besteuerung soll möglichst gleich sein.

Käme es auf das im Privatvermögen befindliche Fahrzeug an, würde wohl jeder Firmenwagen-Nutzer sich privat einen zwanzig Jahre alten Nissan Micra besorgen. Es erscheint ja auch gänzlich weltfremd, dass man den Firmenwagen einem solchen Modell vorzöge.

P.S.: Ich würde den Audi "sonstwas" bevorzugen! :-)

-- Editiert von Cyberterrorist am 01.12.2016 20:48

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mike1410):
in dem steht, dass man die 1% Prozent Regelung umgehen kann, wenn das private Auto teuerer ist als der Firmenwagen. Stimmt das?
Ja, dann ist aber ein Fahrtenbuch fällig. Ohne das Urteil jetzt genau vor Augen zu haben, aber es ging in dem Falle darum, dass einem Mitarbeiter, der afairr im Außendienst tätig war und demnach das Auto auch zu Hause hatte. Der Arbeitsvertrag untersagte die private Nutzung nicht explizit, so ging das Finanzamt davon aus er würde es privat nutzen und wollte die 1% veranschlagen. Der Mitarbeiter hatte aber einen gleichwertigen Privatwagen und konnte dadurch glaubhaft schildern, dass er den Firmenwagen privat nicht bräuchte und auch nicht nutzte. Der Argumentation konnte das Gericht folgen..

Da du aber den Firmenwagen privat nutzen möchtest, musst du ihn auch versteuern. Denn wenn du ihn privat nutzen möchtest, siehst du doch irgendeinen Vorteil darin. Dieser Vorteil ist monetär darstellbar und dadurch ist dieser Vorteil zu versteuern. Die 1% Regelung kannst du durch Fahrtenbuch umgehen, aber nicht die Versteuerung im Allgemeinen.

Ich mutmaße mal, was für mich offensichtlich schient.
Zitat (von mike1410):
BMW 335i cabrio
Ist ein reines Saisonfahrzeug (Sommer)

Zitat (von mike1410):
Mercedes E-Klasse T-Modell
Damit fährt die Frau Gemahlin durch die Gegend. Kinder in die Schule, zum Musikunterricht, Judo und Fußball und selbst zum Kaffeekränzchen und ins Fitnessstudio,

Somit nutzt du das Firmenfahrzeug, wenn die Frau mit dem Mercedes unterwegs ist und es kein Cabriowetter (Winter, Regen etc.) ist oder Gegenstände transportierst, die nicht ins Cabrio passen (Getränke etc)

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#8
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Dass mit dem höherwertigen Privatwagen ist natürlich Nonsens.

Ich versteuere meinen Geschäftswagen übrigens nicht nach der 1% Regel. Ich führe über eine iPhone-App ein lückenloses Fahrtenbuch und nutze das Fahrzeug auch zu 100% nur geschäftlich, ohne Fahrten zur Arbeit (Büro im eigenen Wohnhaus).
Wir versteuern aber das Geschäftsfahrzeug meiner Gattin mit 1% und es gibt noch einen Oldtimer, so dass sich eine Nachfrage bzw. Unglaubwürdigkeit gegenüber dem FA nicht stellt.

Bedenke folgendes bei 1% Versteuerung:
Ich weiss jetzt nicht, wie viele Kilometer du zur Arbeitsstelle hast. Aber es fallen eben auch keine Versicherungsprämien an, keine Spritkosten, keine Reparaturen, keine Steuern, keine evtl. Autobahnmaut für dich. Auch die Winterreifen usw. zahlt der Arbeitgeber. Es ist mir kaum ein Fall bekannt, wo man sich schlechter stellt mit einem Dienstwagen. Dazu der Aspekt, dass man in der Regel alle 3 Jahre ein neues Fahrzeug erhält und man häufig Ausstattungswünsche berücksichtigen kann.

MfG

thoren.

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Ich weiss jetzt nicht, wie viele Kilometer du zur Arbeitsstelle hast.


Dafür gibt's nochmal den 0,03% Aufschlag.

Zitat (von Thoren.):
Es ist mir kaum ein Fall bekannt, wo man sich schlechter stellt mit einem Dienstwagen.


Aber vielleicht mit der 1%-Regelung im Gegensatz zum Fahrtenbuch.

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#10
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe mir das jetzt alles mal durch den Kopf gehen lassen und ich denke, dass ich es machen werde. Ich fahre im Jahr zwischen 30.000 und 35.000 Km (privat). Aber wie Thoren schon sagt, habe ich keine Servicekosten, keine Steuer, keine Versicherung, kein Sprit, nichts..! Ausserdem geht das mit dem Firmenauto einher mit einer adäquaten Gehaltserhöhung, so dass ich trotz dem 1%, das ich Versteuern muss unter dem Strich mehr habe als jetzt. Ausserdem werde ich ein privates Auto verkaufen. Ich probier das jetzt mal für drei Jahre (so lange würde der Leasingvertrag laufen), dann schauen wir weiter.

Ciao,
Mike

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Der Mitarbeiter hatte aber einen gleichwertigen Privatwagen und konnte dadurch glaubhaft schildern, dass er den Firmenwagen privat nicht bräuchte und auch nicht nutzte. Der Argumentation konnte das Gericht folgen..


Darf ich da mal nachhaken ?
Bei mir ist die Situation auch so. Wir haben 5 Kinder und als Firmenwagen habe ich einen VW Passat. Privat haben wir einen 9-Sitzer Bus. Ich nutze den Firmenwagen nur dienstlich, der AG hat auch hier die Privatnutzung nicht ausgeschlossen.

Kann man hier auch so argumentieren ? -> Muss dennoch Fahrtenbuch geführt werden für den Firmenwagen ??

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#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich nutze den Firmenwagen nur dienstlich, der AG hat auch hier die Privatnutzung nicht ausgeschlossen.
Kann man hier auch so argumentieren ? -> Muss dennoch Fahrtenbuch geführt werden für den Firmenwagen ??


Wenn der Dienstwagen nur für den Weg zur Arbeit genutzt wird, ist das auch ein geldwerter Vorteil. Entweder pauschal 0,03% vom Bruttolistenpreis oder 0,002% je Fahrt. Fahrtenbücher sind nicht zwingend notwendig, für die Abrechnung je Fahrt muss dem AG das aber schriftlich versichert werden. Ein Nachtrag zur Überlassungsvereinbarung würde aber generell auch nicht schaden, um möglichen Nachfragen seitens des FA aus dem Weg zu gehen.

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wenn der Dienstwagen nur für den Weg zur Arbeit genutzt wird, ist das auch ein geldwerter Vorteil


Arbeitgeber sitzt im EU Ausland, ich arbeite vom Home-Office aus.....

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#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Dir geht es also darum die 1% nicht versteuern zu müssen.
Du argumentierst, dass ALLE Privatfahrten AUSSCHLIESSLICH mit dem Bus gemacht werden.
Also alle Einkäufe, alle Fahrten der Kinder zu irgendwelchen Veranstaltungen, etc.

Ich hätte Probleme damit, dieser Argumentation zu folgen. Bei mir müsstest Du ein Fahrtenbuch führen...
Und hier geht es um steuermindernde Tatsachen (eine Ausnahme von der Regel). Da bist Du in der Nachweispflicht.

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#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Garfield73,

ich habe einen anderen Threat hier noch gestartet:

http://www.123recht.net/DienstwagenFahrtenbuchAG-im-Ausland-__f513244.html

Es gibt ein Fahrtenbuch, allerdings weis ich nicht genau, was passiert, wenn ich nächstes Jahr meinSteuererklärung mache und das FA möchte Belege, die ich nicht mehr habe, sondern nur der ehemalige AG (sitzt im EU-Ausland)

Daher habe ich, als ich diesen Threat gelesen habe, eben eine einfachere Möglichkeit gesehen.
Und ja, wir fahren privat nur mit dem Bus, denn auch mit "nur" 3 Kindern ist der Passat einfach zu klein mit 2 Kindersitzen auf der Rückbank. Da die Kinder jetzt 18/14/11/5/2 sind, wäre dann auch noch damit verbunden, dass man ständig die Kindersitze umbauen müsste, oder noch 2 zusätzliche benötigt.


-- Editiert von Michael32 am 14.12.2016 10:44

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#16
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von radfahrer999):
Der Mitarbeiter hatte aber einen gleichwertigen Privatwagen und konnte dadurch glaubhaft schildern, dass er den Firmenwagen privat nicht bräuchte und auch nicht nutzte. Der Argumentation konnte das Gericht folgen..


Darf ich da mal nachhaken ?
Bei mir ist die Situation auch so. Wir haben 5 Kinder und als Firmenwagen habe ich einen VW Passat. Privat haben wir einen 9-Sitzer Bus. Ich nutze den Firmenwagen nur dienstlich, der AG hat auch hier die Privatnutzung nicht ausgeschlossen.

Kann man hier auch so argumentieren ? -> Muss dennoch Fahrtenbuch geführt werden für den Firmenwagen ??


Ja sicher muss das geführt werden. So mache ich es ja auch mit Homeoffice. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht sicher.
Ich mache das mit einer iPhone App.

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#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
jetzt laufen hier 2 Threats.....:-(

Mein Problem sind die Nachweise. Fahrtenbuch existiert, nur die Belege (Tankrechnungen, Hotelbelege usw.) sind alle mit der Spesenabrechnung bei AG gelandet (sitzt im EU Ausland). Ob ich die nochmal bekomme weis ich nicht (höre Ende 2016 dort auf).

Was ich hier noch besorgt habe, ist die Aufstellung der KM-Stände von der Werkstatt, wenn das Auto zur einer Reparatur oder Kundendienst war. Das sind 6 Kilometerstände aus Juni, Juli, August, September, November und Dezember. Könnte das reichen als Nachweis für das Finanzamt ?

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#18
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Warum sollte dir dein Arbeitgeber nicht Kopien der Spesenabrechnungen zur Verfügung stellen? Sollte und muss er. Sonst musst du das anhand deiner Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen aufbereiten.

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Warum sollte dir dein Arbeitgeber nicht Kopien der Spesenabrechnungen zur Verfügung stellen?


Weil die dort sehr letargisch sind und manche Sachen einfach aussitzen....
Ich hatte eine Tankkarte, deren Belege musste ich nicht aufheben, da die Firma eine Sammelrechnung erhalten hat.
Was ich noch hätte, wären die Kreditkartenabrechnungen zwecks der Hotelübernachtungen und evtl damit gezahlte Essen.

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#20
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Sag denen halt, dass dein hiesiges Finanzamt das dringend braucht. Ansonsten würdest du das Finanzamt zur Prüfung an die verweisen...

-- Editiert von Thoren. am 14.12.2016 11:23

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#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Sag denen halt, dass dein hiesiges Finanzamt das dringend braucht. Ansonsten würdest du das Finanzamt zur Prüfung an die verweisen...

-- Editiert von Thoren. am 14.12.2016 11:23


Kann das deutsche FA denn eine Firma in einem EU-Staat prüfen ??
Ich versuch das natürlich erst mal, dass die mir die Belege kopieren. Wichtig wären doch eigentlich nur die Tankbelege dazu, oder ? Damit kann das FA ja die Plausibilität prüfen....

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#22
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Das deutsche Finanzamt kann natürlich nicht die Firma in einem anderen Staat prüfen.

Und wie ich im anderen Thread schon schrieb hat der TE die Nachweise zu erbringen. Das FA fordert hier mit Sicherheit nichts von der Firma an und wird auch kein Auskunftsersuchen erstellen!

Das wichtigste ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Wie ich auch schon schrieb darf dieses vor allem nicht nachträglich änderbar sein.

Und die Aussage, dass mit dem Firmenwagen überhaupt keine Privatfahrten gemacht werden wird vom FA mit Sicherheit sehr kritisch hinterfragt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass 5 Kinder da sind, die (zumindest nach meiner Erfahrung) oft an verschiedene Orte gefahren werden müssen.

@Thoren: Verrätst Du mir den Namen der App?

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#23
 Von 
mike1410
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss hier nochmal, bezüglich des Fahrtenbuches oder der Versteuerung generell, nachhaken.
Ich bin jetzt seit 2004 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und ich habe mir seitdem nie Gedanken gemacht, wie das mit den Firmenautos läuft. Also wir haben etwa 20 Firmenautos rumstehen, bei einer momentanen Arbeitnehmerzahl von etwa 80 oder 85 Personen. Ein Großteil der Leute arbeitet in der Produktion, d.h. die bekommen eh keinen Firmenwagen. Bei uns anderen von der Entwicklung, dem Projektmanagement usw. wurde das immer so gehandhabt, dass man sich eben irgendeinen Firmenwagen nahm, der gerade frei war. Einige wenige bei uns (vorallem Geschäftsleitung und zwei Hauptabteilungsleiter) hatten einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, den sie über die 1% Regelung versteuerten. Wir andere fuhren aber auch oft mit dem Firmenwagen nach Hause oder nahmen uns ein Auto, wenn wir übers Wochenende in die Berge fuhren oder sonst wo hin. Das ist bei uns kein Problem. Ich nahm auch oft das Firmenauto, wenn eins meiner Privatautos in der Werkstatt war oder wenn mein volljähriger Sohn in den Urlaub fuhr (mit meinem Auto), dann habe ich in der Zeit einfach einen Firmenwagen genommen. Bei uns hat aber nie jemand die Kilometer irgendwo eingetragen. Ich habe heute extra mal unsere Dame von der Buchhaltung gefragt und die sagte mir dass sie eben in eine Liste einmal im Monat für alle Autos handschriftlich irgendwelche Pseudofahrten einträgt. Es hat diesbezüglich aber noch nie Probleme gegeben. Warum auch?
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich das nicht mit meinem neuen Firmenwagen, den ich ausdrücklich zur privaten Nutzung fahren darf, auch so machen kann. Ich führe irgendwelche Listen, in denen ich irgendwelche Kilometer angebe und verzichte auf die 1% Regelung. Wenn jemand hier im Forum die Sache ähnlich handhabt, darf er mir das gerne mitteilen, ob das Problemlos funktioniert.

Schöne Grüße,
Mike

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):


@Thoren: Verrätst Du mir den Namen der App?


Ich nutze diese hier: https://itunes.apple.com/de/app/fahrtenbuch/id286070473?mt=8

Die Datensätze werden dann aufs MacBook übertragen und ausgedruckt. Man kann Fahrten auf dem iPhone auch manuell korrigieren, etwa wenn der Kilometerstand im Auto nicht mit dem der App übereinstimmt.
Ich übertrage die Fahrten des Monats per Email an mein Macbook. Von da aus per Rechtsklick aus der Email in die Auswerte-Software INtex Fahrtenbuch und ausdrucken, das wars.
Ich nutze diese Software schon seit Jahren, ist kinderleicht zu bedienen.

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#25
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von mike1410):
Bei uns hat aber nie jemand die Kilometer irgendwo eingetragen. Ich habe heute extra mal unsere Dame von der Buchhaltung gefragt und die sagte mir dass sie eben in eine Liste einmal im Monat für alle Autos handschriftlich irgendwelche Pseudofahrten einträgt. Es hat diesbezüglich aber noch nie Probleme gegeben. Warum auch?


Tja, das geht so lange gut, wie die Prüfer von Finanzamt und Rentenversicherung schlicht nicht merken, dass hier Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden. Das kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen. Muss der AG aber letztendlich selbst wissen, ob er das verantworten will.

(Es kann im Übrigen auch sein, dass mit dieser Handhabung es ganz schnell wieder vorbei ist, wenn denn mal ein Wechsel in der Geschäftsführung stattfindet. Das habe ich durchaus schon erlebt. Denn nicht jeder Geschäftsführer ist bereit es auf eine Steuerhinterziehung ankommen zu lassen.)

Zitat (von mike1410):
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich das nicht mit meinem neuen Firmenwagen, den ich ausdrücklich zur privaten Nutzung fahren darf, auch so machen kann. Ich führe irgendwelche Listen, in denen ich irgendwelche Kilometer angebe und verzichte auf die 1% Regelung.


Das hatten wir hier schon. Die 1%-Regelung umgeht man mit einem Fahrtenbuch. Wenn ich mich richtig erinnere muss der AG mit dieser Handhabung aber auch einverstanden sein. Ein Fahrtenbuch ist allerdings wahrheitsgemäß zu führen. Was Sie da vorhaben ist nicht erlaubt und kann auch ganz schnell nach hinten losgehen. Sie scheinen zudem nicht aus dem Home-Office zu arbeiten. Die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte haben Sie damit auf jeden Fall und die können Sie auch in keinem Fall glaubhaft weglügen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Man kann Fahrten auf dem iPhone auch manuell korrigieren, etwa wenn der Kilometerstand im Auto nicht mit dem der App übereinstimmt.

Solange die Angaben halbwegs plausibel sind klappt das. Wenn das Finanzamt aber mal Zweifel hat, dann hast Du ein Problem. Das ist imho nämlich kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. (In den allermeisten Fällen wird das FA aber nicht nachhaken)

Zitat (von mike1410):
Ich führe irgendwelche Listen, in denen ich irgendwelche Kilometer angebe und verzichte auf die 1% Regelung.

Und das ist so ein Fall, wo das FA in der Regel nachhaken wird. Wenn jemand behauptet, gar nicht oder sehr wenig private Fahrten zu haben, dann sollte alles passen. Die Finanzgerichte sind da seeehr rigoros ...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zitat (von Thoren.):
Man kann Fahrten auf dem iPhone auch manuell korrigieren, etwa wenn der Kilometerstand im Auto nicht mit dem der App übereinstimmt.

Solange die Angaben halbwegs plausibel sind klappt das. Wenn das Finanzamt aber mal Zweifel hat, dann hast Du ein Problem. Das ist imho nämlich kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. (In den allermeisten Fällen wird das FA aber nicht nachhaken)



Man kann dem Ausdruck nicht entnehmen, dass man die Fahrstrecke um 1km verändert hat. Auch nicht, wenn es 10km sind.
Es werden im Ausdruck der Email wohl die Abfahrts-Koordinaten und Ankunftskoordinaten nach Phi und Lamda zitiert. Die Email freilich ist lediglich nicht relevant für ein rechtssicheres Fahrtenbuch, sondern in meinem Fall der Ausdruck von INtex. Und dort stehen lediglich Abfahrtszeit, Ankunftszeit, Grund der Fahrt, gefahrene Kilometer und die Kilometerstände an sich, ausserdem der Abfahrtsort und Ankunftsort laut manuellem Eintrag. Ausserdem eine monatliche Zusammenfassung.
Es ist völlig unerheblich, ob ich über München oder Hamburg zum Paketdienst fahre. Auch wird nicht erfasst, dass die Autobahn gesperrt war und mich das Navi deshalb über eine 30km längere Strecke geführt hat oder nicht.
Wer betrügen will, kann das immer und überall, ja.
Ich drucke freiwillig auch die Emails aus mit den Koordinaten, aber muss das nicht. Der Streckenverlauf ist darin aber auch nicht zu entnehmen. Dann kann das FA wenigstens nicht behaupten, dass ich zum Bäcker gefahren bin anstatt ans Postfach. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich mache das mit einer iPhone App.


Wenn das Finanzamt das bemerkt, dann wird das nicht anerkannt. Das Führen des Fahrtenbuches über so eine App gilt nicht als ordnungsgemäßes Führen eines Fahrtenbuches.

Zitat:
Man kann dem Ausdruck nicht entnehmen, dass man die Fahrstrecke um 1km verändert hat. Auch nicht, wenn es 10km sind.


Genau darum kann das Finanzamt die Anerkennung so eines Fahrtenbuches ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von hh):



Wenn das Finanzamt das bemerkt, dann wird das nicht anerkannt. Das Führen des Fahrtenbuches über so eine App gilt nicht als ordnungsgemäßes Führen eines Fahrtenbuches.


Absoluter Schwachsinn! Es ist kein einziges Finanzamt bekannt, dass diese App jemals abgelehnt hat.
Diese von mir zitierte App ist von jedem deutschen FA anerkannt!


Zitat (von hh):

Genau darum kann das Finanzamt die Anerkennung so eines Fahrtenbuches ablehnen.


Absolut lächerlich! Siehe oben und dann erklär mir mal, wie manipulationssicher ein handgeschriebenes Fahrtenbuch ist? Zumindest kann man anhand der App die tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftsorte belegen.
Das kann man mit keinem handgeschriebenen Fahrtenbuch. Zumal sich das bekannter Weise sowieso jeder am Monatsende oder Jahresende aus den Fingern saugt. Da nützt auch das wechselweise Benutzen mehrerer Kugelschreiber nichts.

Absolut falsche Behauptungen sind das, diese App mit der Auswertesoftware ist von deutschen Finanzämtern ohne Einschränkungen anerkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Nanana. Kein Grund hier ausfallend zu werden.

hh hat Dir hier nur erläutert, dass das FA ein mit dieser App erstelltes Fahrtenbuch ablehnen KANN.
Die überwiegende Mehrheit der Fahrtenbücher wird von den Finanzämtern anerkannt, obwohl sie nicht die von den Gerichten geforderten strengen Anforderungen erfüllen.
Solange die Angaben darin plausibel und belegbar sind gibt es da im Normalfall keine Probleme.
Wenn allerdings, wie in der Ausgangslage dieses Threads, Zweifel an einem Fahrtenbuch aufkommen könnten, dann kann und wird das FA dieses nicht anerkennen.
Im Zweifelsfall entscheidet dann ein FG. Und die ständige Rechtsprechung hat zu seeeehr strengen Regeln zur Führung eines Fahrtenbuchs geführt, die diese App zweifelsohne nicht erfüllt!

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