Guten Tag,
ich habe aktuell ein Leasingfahrzeug, welches ich privat nutze und mit 1% versteuere.
Wie ist das nun aber, wenn meine Firma ein Fahrzeug kauft und ich es auch privat nutzen möchte?
Macht das bei der Versteuerung einen Unterschied? Oder mal angenommen ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug für die Firma für die Hälfte des BLP. Muss ich dann dennoch 1% versteuern?
Macht es dann nicht mehr Sinn, wenn ich das Fahrzeug privat kaufe und dann eben für geschäftliche Zwecke auch nutze?
PS: Unternehmensform ist eine GmbH
-- Editiert von casio456 am 26.06.2019 11:08
1% Versteuerung bei Autokauf
26. Juni 2019
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Frage vom 26. Juni 2019 | 11:04
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
1% Versteuerung bei Autokauf
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#1
Antwort vom 26. Juni 2019 | 11:20
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatWie ist das nun aber, wenn meine Firma ein Fahrzeug kauft und ich es auch privat nutzen möchte? :
Bleibt bei der 1%-Regelung, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
ZitatOder mal angenommen ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug für die Firma für die Hälfte des BLP. Muss ich dann dennoch 1% versteuern? :
Wenn es Ihr Privateigentum ist, dann nicht. Aber dann tragen Sie auch Kosten und Aufwand.
Kauft es die GmbH und Sie dürfen es nutzen bleibt es bei der o.g. Antwort.
ZitatMacht es dann nicht mehr Sinn, wenn ich das Fahrzeug privat kaufe und dann eben für geschäftliche Zwecke auch nutze? :
Das kommt auf die Nutzung an. In dem Fall dürften Sie 30 Cent je dienstlich gefahrenen Kilometer steuerfrei erhalten, haben aber auch die Aufwendungen zu tragen.
M.E. ist die Nutzung eines Dienstwagens grundsätzlich günstiger, allein wegen des Vorsteuerabzugs.
Die Aufwendungen würden Sie 1:1 tragen, der geldwerte Vorteil unterliegt nur mit max. 42 % der ESt.
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