1. Wohnsitz Italien, Arbeit BW

23. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
AnnB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Wohnsitz Italien, Arbeit BW

Guten Morgen,

was ist mit der Pendlerpauschale, wenn man den Wohnsitz in Italien hat und in Baden-Würt. arbeitet? Werden die 200 km anerkannt?
Zweite Frage - etwas kompliziert. Aktuell ist der 1. Wohnsitz in NRW, eine Person arbeitet jedoch schon seit Jahren über 600 km entfernt in Baden-Würt. BERUFSBEDINGT stände jetzt der Umzug so langsam an. Hier wird das Haus verkauft. Ein neues soll gekauft werden, allerdings eben nicht in B-W, sondern in Italien. Es steht doch auch nirgendwo, dass ich bei einem berufsbedingten Umzug direkt in den Ort ziehen muss. Die Entfernung wird um 300 km reduziert. Kann ich die Umzugskosten als berufsbedingt geltend machen?
Vielen Dank für Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ein Umzug ist nicht schon dadurch berufsbedingt, dass Du ihn für berufsbedingt hälst. Für einen Umzug nach Italien sprechen offensichtlich in erster Linie private Gründe, so dass auch der Umzug privat veranlasst ist und somit nicht steuerlich anerkannt wird.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du tatsächlich jeden Tag die Strecke von Italien nach BW fährst, dann wird das auch anerkannt. Bei Fahrten mit dem PKW wird ein Nachweis verlangt (Tankquittungen, Inspektionsnachweise usw.).

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