10 Tage Regel bei Zahlung Anfang des Jahres

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnysundaysun
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 60x hilfreich)
10 Tage Regel bei Zahlung Anfang des Jahres

Greift bei Kleinunternehmern die Zehn Tage Regel, d.h. wenn ich meinem Auftraggeber im November des Jahres 2019 eine Rechnung gestellt habe und er mir das Geld am 01. Januar 2020 überweist, gehört diese Einnahme dann noch zu 2019?
(Während alle Einnahmen ab dem 11. Jan 2020 zum neuen Jahr gehören ?)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

§ 11 Abs. 1 EStG sagt:

Zitat:
Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Die Frage ist also, ob es regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sind (dann nach 2019) oder nicht (dann 2020).

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Da das EStG keinen Kleinunternehmer kennt, gilt die Regel auch für diese Steuerpflichtigenn. Umgekehrt kennt aber das auch das UStG keinen kurzen Zeitraum von zehn Tagen, d.h. der Umsatz gehört in jedem Fall in das Jahr des Zahlungseingangs.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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