Hallo,
ich bin nebenberuflich als Programmierer tätig und habe dafür ein Gewerbe angemeldet.
Ich habe u.a. einen Kunden für den ich regelmäßig tätig bin. Es gibt aber keinen festen Vertrag für diesen fest X Stunden im Monat zu arbeiten.
Die Arbeit findet also auf Abruf bei Bedarf statt. Ich habe eine Rechnung mit Leistungszeitraum November 2023 im Dezember 2023 ausgestellt, welche dann am 10.01.2024 vom Kunden bezahlt wurde. Zählt diese nun durch die 10 Tage Regelung als Betriebseinahme zu 2023? Also ist das als regelmäßige Einahme zu werten?
Viele Grüße,
tecx95
10 Tage Regelung EÜR
5. Februar 2024
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Frage vom 5. Februar 2024 | 21:54
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Tage Regelung EÜR
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#1
Antwort vom 5. Februar 2024 | 23:34
Von
Status: Junior-Partner (5320 Beiträge, 1261x hilfreich)
M.E. liegt dann keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme iSd § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG vor.
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