10 Tage Regelung EÜR

5. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Tecx95
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Tage Regelung EÜR

Hallo,

ich bin nebenberuflich als Programmierer tätig und habe dafür ein Gewerbe angemeldet.
Ich habe u.a. einen Kunden für den ich regelmäßig tätig bin. Es gibt aber keinen festen Vertrag für diesen fest X Stunden im Monat zu arbeiten.
Die Arbeit findet also auf Abruf bei Bedarf statt. Ich habe eine Rechnung mit Leistungszeitraum November 2023 im Dezember 2023 ausgestellt, welche dann am 10.01.2024 vom Kunden bezahlt wurde. Zählt diese nun durch die 10 Tage Regelung als Betriebseinahme zu 2023? Also ist das als regelmäßige Einahme zu werten?

Viele Grüße,
tecx95

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5320 Beiträge, 1261x hilfreich)

M.E. liegt dann keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme iSd § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG vor.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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