Hallo,
dass die 10-Tage-Regelung bei der EÜR zum Einsatz kommt ist klar. Aber kommt sie auch bei der Umsatzsteuererklärung (Jahresabschluss) zum Einsatz? Ich würde auf "JA" tippen, da in der Ust-Erkl. ja auch der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag ermittelt wird und ich die Ust-Vorauszahlung für das 4. Quartal ja erst im Januar des neuen Jahres gemacht habe.
Allerdings sollte im Optimalfall ja unterm Strich rauskommen, dass der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag = 0 ist. Das wäre mit der 10 Tage-Regelung nicht möglich, da meine Ust-Voranmeldungen ja ohne 10-Tage-Regelung erstellt wurden.
Oder wird die Ust-Erklärung generell OHNE 10-Tage-Regelung gemacht, aber beinhaltet trotzdem alle 4 Ust-Vorauszahlungen (quartalsweise Ust-VA)?
Ich stehe hier gerade echt auf dem Schlauch und wäre für eine Aufklärung wirklich sehr dankbar.
Vielen Dank schonmal!
-- Editiert von anirako am 03.06.2018 19:21
10-Tage-Regelung auch für Umsatzsteuererklärung?
3. Juni 2018
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Frage vom 3. Juni 2018 | 19:13
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 0x hilfreich)
10-Tage-Regelung auch für Umsatzsteuererklärung?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2018 | 06:53
Von
Status: Student (2224 Beiträge, 1245x hilfreich)
Ja, weil es alleine auf das Vorauszahlungs-Soll ankommt.Zitat:Oder wird die Ust-Erklärung generell OHNE 10-Tage-Regelung gemacht, aber beinhaltet trotzdem alle 4 Ust-Vorauszahlungen (quartalsweise Ust-VA)?
#2
Antwort vom 4. Juni 2018 | 11:28
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 0x hilfreich)
Super, dann macht das auch Sinn. Vielen Dank!
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