§10f EStG nach Scheidung

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
BigApple1991
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
§10f EStG nach Scheidung

Hallo Zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Ehegatten renovieren eigengenutzte Wohnung im Jahr 2012 und bekommen das Privileg für §10f SA Abzug.

2020 Ende der Ehe. Beide Personen bleiben Miteigentümer zu je 1/2. Ehefrau zieht aus.

Beim Mann gibt es keine probleme mit 10f EStG, zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Aber was passiert bei der Frau die Ihren Anteil 50% an ihren geschiedenen Ehegatten unentgeltlich überlässt?
Liegt hier eine schädliche Verwendung vor ?
Oder wird die unentgeltliche Überlassung irgendwie als "zu eigenen Wohnzwecken" qualifiziert?

Liebe Grüße

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