Hallo Zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Ehegatten renovieren eigengenutzte Wohnung im Jahr 2012 und bekommen das Privileg für §10f SA Abzug.
2020 Ende der Ehe. Beide Personen bleiben Miteigentümer zu je 1/2. Ehefrau zieht aus.
Beim Mann gibt es keine probleme mit 10f EStG, zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Aber was passiert bei der Frau die Ihren Anteil 50% an ihren geschiedenen Ehegatten unentgeltlich überlässt?
Liegt hier eine schädliche Verwendung vor ?
Oder wird die unentgeltliche Überlassung irgendwie als "zu eigenen Wohnzwecken" qualifiziert?
Liebe Grüße
§10f EStG nach Scheidung
18. Mai 2020
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Frage vom 18. Mai 2020 | 23:27
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
§10f EStG nach Scheidung
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