150.000 Euro Steuerschulden

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)
150.000 Euro Steuerschulden

Hallo,

ich wurde im Jahre 1998 angeklagt durch das Hauptzollamt. DIe Gesamtsteuerschuld war damals mehrere Millionen Mark. Mein Verfahren wurde zwar nach Paragraph 150a? eingestellt, das bedeutet daß ich keine Strafe bekommen habe, aber die Steuerschulden sind geblieben.

Eine Dame vom Hauptzollamt hat an einem gewissen Tag an alle angeklagten (8 Menschen) Briefe verteilt, als ich es aufgemacht habe, stand dort, bitte überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen : 264.000 Deutsche Mark.

Ich habe es nicht gemacht, weil ich gerade nicht so viel in der Hosentasche hatte ;)

Nun zu meiner Frage:
Kann ich davon ausgehen daß diese Schulden nach 30 Jahren verjähren ?
Oder hat das Hauptzollamt eine Möglichkeit das ganze um ?? weitere Jahre zu verlängern ??

Vielen Dank für eure ehrliche Antworten !

Matpol

-- Editiert von Moderator am 30.08.2020 19:08

-- Thema wurde verschoben am 30.08.2020 19:08

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Ich habe es nicht gemacht, weil ich gerade nicht so viel in der Hosentasche hatte

Falscher Ort ... auf Dein Konto hättest Du schauen müssen, die wollten es überwiesen haben.



Zitat (von Matpol1973):
Kann ich davon ausgehen daß diese Schulden nach 30 Jahren verjähren ?

Nö.



Zitat (von Matpol1973):
Oder hat das Hauptzollamt eine Möglichkeit das ganze um ?? weitere Jahre zu verlängern ??

Klar. Wenn die richtig gut drauf sind, dann machen die am letzen Tag einen Pfändungsversuch - dann läuft das wieder mindestens 30 Jahre ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.352 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen