§19 UStG Frage

20. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
ForumUser123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§19 UStG Frage

Guten Tag!

Ich verkaufe als gewerblicher Verkäufer Waren über ebay. Bisher habe ich die Rechnungen mit MWSt-Ausweisung ausgestellt. Vor einigen Wochen habe ich erfahren, dass ich das gar nicht muss, weil ich nicht sehr viel verkaufe. Nebenberuf, d. h. ich verdiene vlt. 3000 bis 5000 Euro im Jahr.

Meine Frage: Wie errechnet man den Umsatz: Verkaufspreis aller Waren inkl. MWSt oder Gewinn * 16 % USt? Ich bin erst 19 und habe grad bei Steuern nicht viel Ahnung.

Wie müsste ich die Steuern in der UST-Voranmeldung angeben?
Beispiel: Umsatz: 1000 Euro Steuern 16 % = 160 Euro
Wenn ich bei 1000 Euro Umsatz 160 Euro zahlen müsste, würde ich gar keinen Gewinn machen. Ich müsste eigentlich nur den Gewinn versteuern, oder?
Ich bin im 2. "Gewerbejahr".

Wäre sehr glücklich, wenn Sie mir helfen könnten.

Vielen Dank!


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3 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48871 Beiträge, 17213x hilfreich)

Bisher habe ich die Rechnungen mit MWSt-Ausweisung ausgestellt.

Die ausgewiesene MWSt. musst Du an das Finanzamt abführen.

Du kannst Dich bei einem Umsatz von weniger als 17.500€ im Jahr aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der MWSt. befreien lassen. Dann darfst Du jedoch auch keine MWSt. in den Rechnungen ausweisen.

Die 16% werden auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Mit Gewinn hat das nichts zu tun.

Wenn ich bei 1000 Euro Umsatz 160 Euro zahlen müsste, würde ich gar keinen Gewinn machen.
Das ändert aber nichts daran, dass Du die 160€ abführen musst. Falls Du beim Kauf der Waren bereits MWSt. gezahlt hast, dann kannst Du diese gegenrechnen.

Ich müsste eigentlich nur den Gewinn versteuern, oder?
Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Die USt. muss man selbst bei Verlust bezahlen.

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#2
 Von 
ForumUser123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Aber was bringt es dann, die MWSt ans Finanzamz zu zahlen, wenn man auch bei ausgewiesener MWSt die Steuer zahlt?

Ich habe das mit dem Abführen nicht gewusst, ich hab es immer so gerechnet: Beispiel Warenkauf 100 Euro, 16 Euro Steuer, Verkauf 200 Euro, 32 Euro Steuer: 32 Steuer - 16 Euro als Vorsteuer abgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48871 Beiträge, 17213x hilfreich)

Beispiel Warenkauf 100 Euro, 16 Euro Steuer, Verkauf 200 Euro, 32 Euro Steuer: 32 Steuer - 16 Euro als Vorsteuer abgezogen.

So ist das auch richtig, wenn beim Kauf eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. vorliegt.

Wenn Du jedoch von privat einkaufst oder von einem Kleinunternehmer, dann kannst Du die Vorsteuer nicht geltend machen.

Daher ist Deine Ansicht, dass nur der Gewinn der USt. unterliegt, so nicht richtig.

Aber was bringt es dann, die MWSt ans Finanzamz zu zahlen, wenn man auch bei ausgewiesener MWSt die Steuer zahlt?
Die Frage habe ich jetzt nicht verstanden. Wie meinst Du das?

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