Hallo ich habe ein großes Problem. Ich wurde rückwirkend von kleinunternehmer auf Unternehmer gestellt und musste rückwirkend für das ganze Jahr 2019 die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Ich habe alles bezahlt nun geht es um meine einkommenssteuer 2019
Kann ich die geleisteten Zahlungen in die EÜR einbuchen sie sind aber nicht im jahr 2019 geflossen sondern wurden erst im Mai 2020 gezahlt rückwirkend für 2019 alle 4 quartale ca. 10.000 euro
Wenn ich die nicht in die EÜR buchen darf für 2019 dann habe ich eine zu hohe einkommenssteuer nachzahlung ich kann nicht 1 jahr in vorkasse gehen nur um dann 2021 endlich die UST von 2019 zu verbuchen.
1te, 2te, 3te, 4te Quartel 2019 erst bezahlt Mai 2020
17. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2020 | 00:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
1te, 2te, 3te, 4te Quartel 2019 erst bezahlt Mai 2020
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Juli 2020 | 06:07
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Zahlung Mai 2020 bedeutet Betriebsausgabe 2020. Keine Alternative, kein Wunschkonzert.
#2
Antwort vom 17. Juli 2020 | 14:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach einem Telefonat und der Sachverhaltserklärung. Wird die Zahlung die Rückwirkend geleistet wurde in das Jahr 2019 eingepflegt. Also doch möglich man muss nur erklären warum das so passiert ist. Aufgrund der sofortigen Zahlung nach zuteilung wird davon ausgegangen das es auch bezahlt hätte werden zum Zeitpunkt 2019. Glück gehabt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Juli 2020 | 15:53
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
AbwartenZitat:Glück gehabt.
Und jetzt?
Schon
267.029
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten