Guten Tag
ich hoffe hier auf meine komplexe Angelegenheit ein Auskunft zu bekommen.
Ich bin im moment in Deutschland gemeldet(wohne bei den Eltern) und bin als Coach Selbstständig.
Mein Jahresgehalt beläuft sich auf ca 17.000€ bei ca 30 Tage reine Arbeitszeit im Jahr.
Nun werde ich bald Vater und meine Freundin kommt aus Österreich.
Da mein Auftraggeber in Deutschland ist gibt es keine Möglichkeit die Rechnungen über Österreich laufen zu lassen.
1.
Wenn ich mich in Österreich anmelde wie verhält sich das mit der Steuer und dem zweit Hauptwohnsitz.
2.
Da es in Deutschland mehr Kindergeld gibt ca 250€ und in Österreich nur ca 120€ wird Deutschland mir einen Ausgleich zahlen.
- Wann muss ich das Anmelden ?
Wie optimiere ich beiden Vorteile der Länder in Bezug auf Steuer und Soziale Unterstützungen ?
2 Hauptwohnsitze in Deutschland und Österreich
19. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2023 | 11:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Hauptwohnsitze in Deutschland und Österreich
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 19. September 2023 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (46249 Beiträge, 16406x hilfreich)
Wo übst Du denn Deine Tätigkeit aus? Aus dem Home-Office oder fährst Du dazu zu Deinem Auftraggeber?
#2
Antwort vom 19. September 2023 | 14:13
Von
Status: Gelehrter (10475 Beiträge, 4158x hilfreich)
ZitatDa mein Auftraggeber in Deutschland ist gibt es keine Möglichkeit die Rechnungen über Österreich laufen zu lassen. :
Warum nicht?
Passiert täglich tausendfach.
Ansonsten meldet man eine Betriebsstätte in Deutschland an, z.B. bei den Eltern.
Zwei Hauptwohnsitze sind nicht möglich.
Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, findet die Besteuerung nur in einem Staat statt.
Zwei Hauptwohnsitze sind nicht möglich.
Zum Thema Kindergeld, das gibt es definitiv nicht doppelt (1x aus D, 1 x aus AT), hier mal etwas Stoff zum einlesen:
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Familienleistungen/Merkblatt_BA_grenzueberschreitend.pdf
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. September 2023 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (46249 Beiträge, 16406x hilfreich)
ZitatZwei Hauptwohnsitze sind nicht möglich. :
Doch, das ist selbstverständlich möglich, wenn sie sich in unterschiedlichen Staaten befinden.
Jedenfalls in Deutschland kann man gar keinen Nebenwohnsitz anmelden ohne dass man auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Für die steuerrechtliche Frage ist das aber auch nicht relevant.
ZitatAnsonsten meldet man eine Betriebsstätte in Deutschland an, z.B. bei den Eltern. :
Auch da kommt es nicht auf die Meldung an, sondern darauf, wo sich die Betriebsstätte tatsächlich befindet.
#4
Antwort vom 19. September 2023 | 14:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das es das Kindergeld nicht doppelt gibt ist mir bewusst.
Aber es gibt ja einen Ausgleich aus dem Land was mehr Sozialleistung bietet.
Gibt es sonst noch etwas was Deutschland diesbezüglich gegenüber Österreich mehr bietet ?
Und 2 Hauptwohnsitze sind definitiv möglich.
Die Frage ist nur wie ich am geschicktesten vorgehe um alle Vorteile von beiden Ländern zu vereinen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.363
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten