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13. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Küchentante
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hallo zusammen
Ich bin verheiratet und habe zwei Teilzeitstellen eine in SKl 3 und einen in SKl 6.
Mein Mann hat eine geringe Rente.Bei Zusammenveranlagung wird der Grundfreibetrag abgezogen und
bleibt steuerfrei.In welcher SKl wird in der Steuererkärung abgerechnet?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 61x hilfreich)

In keiner. Die Steuerklassen dienen nur zur Berechnung der Lohnsteuer, die wiederum eine Vorauszahlung auf die Einkomnensteuer darstellt. Die Einkommensteuer ist immer gleich hoch - je nachdem, wieviel Lohnsteuer bereits bezahlt wurde, kommt es zu einer mehr oder weniger hohen Nachzahlung bzw. Erstattung.

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#2
 Von 
Küchentante
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

...Und wie kann ich jetzt ungefähr abschätzen was mich in der Steuererklärung erwartet?
Einkommensteuerrechner?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und wie kann ich jetzt ungefähr abschätzen was mich in der Steuererklärung erwartet? Es erwartet Sie eine Nachzahlung - Klasse 3 plus Klasse 6 plus Einnahmen, auf die noch gar keine Steuer gezahlt wurde (die Rente) können zu nichts anderem führen.
Einkommensteuerrechner? Können Sie machen - aber vorher muss das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden, sonst kommt ein viel zu hohes Ergebnis heraus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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