2 Jobs auf Stkl. 1

25. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2021 17:35:25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Jobs auf Stkl. 1

Ich möchte demnächst meine Stererklärung machen und bin bei den Vorbereitungen auf ein riesen Problem gestoßen:

Ich erhielt am 4.7.11 zum 31.7.2011 eine Kündigung. Bis zum letzten Tag wurde ich unter Rücksicht auf noch bestehenden Urlaub freigestellt. Weil die Frist nicht eingehalten, wurde bereits am 6.7.11 Klage eingereicht. Entschieden wurde am 29.7.11. Ich bekam Recht. Die Kündigung sei erst zum 31.8. rechtens.

Schnell wie ich war: habe ich am 5.7.11 bei meiner Nebentätigkeit beim Arbeitgeber YY gefragt, ob eine kurzfristige Vollzeitanstellung möglich sei. Dort bekam ich das Angebot für August 2011 eine Vollzeitanstellung anzutreten.

Nun hatte ich dort unterschrieben bevor das Urteil gefällt wurde. Natürlich hatte nun mein Arbeitgeber XX ganz normal mit Steuerklasse 1 den August berechnet. Leider Gottes jedoch hat auch der Arbeitgeber YY den August mit Steuerklasse 1 berechnet. Damals hab ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Nun aber fiel mir das auf, da ich grade letzte Woche den Ausdruck von AG YY für die Steruerklärung erhielt.

Was kann ich nun machen? Oder an wen muss ich damit wenden? :(

Vielen Danke für Ratschläge :)

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Edit: ein wichtiges Wort fehlte völlig.

-- Editiert bienchen86 am 25.03.2012 18:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2021 17:35:25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich das irgendwie in der Steuerklärung angeben? Und begründen oder so? Dass das mit verrechnet wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

einer der beiden Arbeitgeber hat da aber nicht korrekt abgerechnet, wie konnte das denn sein? Wo war wann deine Lohnsteuerkarte?

Für deine Steuererklärung sind die Lohnsteuerklassen aber eh' ohne Bedeutung, du trägst einfach die Werte beider Lohnsteuerbescheinigungen in die Anlage N ein, fertig.

Es wird aber - allein aus der geschilderten Sache - eine Nachzahlung geben (kann sich natürlich durch andere Dinge wieder ausgleichen).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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