2 Kleingewerbetreibende mieten Ladenlokal (Umsatzfrage)

4. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Kleingewerbetreibende mieten Ladenlokal (Umsatzfrage)

Hallo zusammen,
zur Frage: meine Frau hat ein Kleingewerbe angemeldet (Umsatzsteuerbefreit). Sie besitzt ein Studio wo monatlich 460 Euro Miete anfallen. Eine Kollegin würde gerne mit ins Studio und die Hälfte der Miete uns überweisen (wir würden das Studio untervermieten, Vermieterin ist einverstanden)
Jetzt das eigentliche Problem: Wenn die halbe Miete (230 Euro) auf unser Geschäftskonto überwiesen wird und wir dann 460 Euro an die Vermieterin weiter überweisen, muss ich dann die 230 Euro Miete von der Kollegin als Umsatz in der Einnahme-Überschussrechnung angeben ? Unterm Strich kommt das selbe bei raus, allerdings ist die Umsatzgrenze ja bei 22.000 im Jahr. Wäre ein Nachteil für uns, da dann 2760 Euro mehr Umsatz generiert wird, der ja keiner ist .......

Oder zählt die Einnahme der halben Miete ggf. zu Steuerfreie Umsätze laut § 4 UStG ?
Es ist ja keine Gewinnabsicht , sondern nur eine Weiterleitung der Miete.
Vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrung wie das in der EÜR verbucht werden kann.

Vielen Dank
bleibt alle gesund

LG Tim

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16 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Kalli1986):
Oder zählt die Einnahme der halben Miete ggf. zu Steuerfreie Umsätze laut § 4 UStG ?

Ja!

Zitat (von Kalli1986):
Es ist ja keine Gewinnabsicht , sondern nur eine Weiterleitung der Miete.

Hat damit nichts zu tun.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ja!



Vielen Dank.

Weist jemand auch zufällig wie die 460 Euro Gesamtmiete dann zu verbuchen sind, wenn ich die komplett als normale Betriebsausgabe angebe, ist das ja nicht richtig, da diese ja dann meinen Gewinn erhöhen würde.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

460 Euro Betriebsausgabe, 230 Euro Betriebseinnahme.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
460 Euro Betriebsausgabe, 230 Euro Betriebseinnahme.


die 230 Euro buche ich als steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UStG, die sind in den Betriebseinnahmen enthalten, erhöhen aber den Umsatz nicht. Verstehe ich....


wenn ich die komplette Miete von 460 Euro als normale Betriebsausgabe angebe ist da doch nicht richtig oder ? Ich dürfte ja rein theoretisch eine Nettoausgabe von 230 Euro angeben. Die kompletten 460 Euro würden ja meinen Gewinn erhöhen, ist erfreulich aber kann ja nicht richtig sein.
Es gibt doch bestimmt auf der Ausgabenseite eine Option aus den 460 Euro dann 230 Euro so herauszurechnen das die nicht den Gewinn erhöhen.

Ich arbeite mit dem Buhl Steuersparbuch, das spuckt mir ja direkt die Werte aus.


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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Kalli1986):
wenn ich die komplette Miete von 460 Euro als normale Betriebsausgabe angebe ist da doch nicht richtig oder ?

Sie zahlen aber doch 460 EUR an den Vermieter, oder?

Zitat (von Kalli1986):
Ich dürfte ja rein theoretisch eine Nettoausgabe von 230 Euro angeben.

Wenn Sie demgegenüber 230 EUR Einnahme erfassen, verbleibt doch lediglich eine Gewinnauswirkung von 230 EUR?!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wenn Sie demgegenüber 230 EUR Einnahme erfassen, verbleibt doch lediglich eine Gewinnauswirkung von 230 EUR?!


wenn ich die 230 Euro aber als steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UStG erfasse erhöhen sich nicht meine Betriebseinnahme, was ja auch korrekt ist und wo das Problem ja auch war.

Allerdings müsste sich dann ja der Gewinn erhöhen... , das tut er nicht.

entweder bin ich zu bl... oder habe einen Denkfehler...

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Kalli1986):
wenn ich die 230 Euro aber als steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UStG erfasse erhöhen sich nicht meine Betriebseinnahme, was ja auch korrekt ist und wo das Problem ja auch war.

Die 230 EUR erhöhen nicht Ihren umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz i.S.d. § 19 UStG, sehr wohl aber Ihre einkommensteuerlichen Einnahmen und somit auch den Gewinn.

-- Editiert von Cybert. am 07.02.2022 23:13

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die 230 EUR erhöhen nicht Ihren umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz i.S.d. § 19 UStG, sehr wohl aber Ihre einkommensteuerlichen Einnahmen und somit auch den Gewinn.


doch ein Denkfehler.... also Einnahme pro Monat 230 Euro, wovon dann wiederum über das Jahr gesehen 2760 Euro als als steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. eingetragen werden. Und eine Normale Betriebsausgabe für die Miete von 460 Euro? Vielen Dank für Ihre Mühe

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Richtig!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Richtig!


Eine letzte Frage: Wo kann ich einsehen ob die steuerfreie Umsätze wirklich abgezogen wurden ?
Mal angenommen meine Frau macht einen Umsatz von 24.000 Euro und die 2760 Euro werden nicht abgezogen. Dann hätte ich ab 2023 ein Problem weil ich die Umsatzsteuer ausweisen müsste, was ich ja erst ggf. im April sehe wenn ich die Einkommensteuererklärung abgebe....

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#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Ich verstehe Ihre Frage möglicherweise nicht richtig.

Sie sollten mind. zwei verschiedene Erlöskonten haben. Eines für die steuerfreien und eines für die steuerpflichtigen Umsätze, die für die Kleinunternehmerregelung relevant sind.
Dann sollte sich der Gesamtumsatz in "Echtzeit" verfolgen lassen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2361 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Kalli1986):
Wo kann ich einsehen ob die steuerfreie Umsätze wirklich abgezogen wurden ?
Die Frage ist falsch gestellt! Es kommt nicht darauf an, wo Du etwas entsprechendes siehst, sondern wo das FA das Ganze sieht!

Auch für Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG gelten die Aufzeichnungspflichten des §22 UStG !

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#13
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Die Frage ist falsch gestellt! Es kommt nicht darauf an, wo Du etwas entsprechendes siehst, sondern wo das FA das Ganze sieht!

Auch für Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG gelten die Aufzeichnungspflichten des §22 UStG !


Ist das vorgehen denn falsch ?

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#14
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2361 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Kalli1986):
Ist das vorgehen denn falsch ?
Das habe ich nie behauptet!

Zitat (von §22 Abs.2 Nr. 1 Satz 2 UStG):
(2) Aus den Aufzeichnungen müssen zu ersehen sein:
1.
... Dabei ist ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und auf die steuerfreien Umsätze verteilen. ...
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah zu führen und nicht erst ...
Zitat (von Kalli1986):
im April sehe wenn ich die Einkommensteuererklärung abgebe....


Deswegen gibt es dieses Problem ...
Zitat (von Kalli1986):
Eine letzte Frage: Wo kann ich einsehen ob die steuerfreie Umsätze wirklich abgezogen wurden ?
... gar nicht.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#15
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Nein. Sie müssen halt getrennte Aufzeichnungen (z.B. Erlöskonten) für steuerfreie und -pflichtige Erlöse haben und die unterschiedlichen Umsätze in der Anlage EÜR und der Umsatzsteuererklärung entsprechend eintragen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalli1986
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Vielen Dank für die zahlreichen Imformationen. Damit ist mir geholfen

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