2. Wohnsitz absetzbar?

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Moehle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Wohnsitz absetzbar?

Hallo,

Ich habe nach Beendigung meines Studiums einen Arbeitsplatz 500 km vom eigentlich Wohnsitz angeboten bekommen. Hier wurde mir vom Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung gestellt, dessen Kosten zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50 % von mir getragen werden. Am neuen Wohnort habe ich nun meinen 2. Wohnsitz angemeldet - mein 1. Wohnsitz befindet sich weiterhin in meinem Heimatort bei meinen Eltern.

Nun zu meiner Frage:
Ich weiß, dass ein einfaches Schlafzimmer in der elterlichen Wohnung nicht ausreicht, um den 2. Wohnsitz mit dem gedeckelten Betrag von 1000 Euro steuerlich abzusetzen. Allerdings fällt bei Recherchen im Internet immer wieder der Grundsatz, dass lediglich 10 % der laufenden Kosten am 1. wohnsitz getragen werden müssen, um den 2. absetzen zu können. Reicht es also folglich aus, wenn ich im Haus meiner Eltern (Mietshaus, daher Kosten genau kalkulierbar) min. 10 % der Kosten trage, um den 2. Wohnsitz mit der Pauschale von 1000 Euro abzusetzen?
Und, mindestens genauso wichtig: Kann ich, wenn ich diese 10 % trage, auch eine bspw. wöchentliche Fahrt mit dem eigenen PKW vom 2. zum 1. Wohnsitz als Werbungskosten absetzen?


Vielen Dank bereits im Voraus

-- Editier von Moehle am 15.07.2015 22:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Reicht es also folglich aus, wenn ich im Haus meiner Eltern (Mietshaus, daher Kosten genau kalkulierbar) min. 10 % der Kosten trage, um den 2. Wohnsitz mit der Pauschale von 1000 Euro abzusetzen? Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es keine "Pauschale von 1000 Euro" - es gibt eine Obergrenze von 1000 Euro. Das ist etwas anders als eine Pauschale. Insofern können Sie Ihre tatsächlichen Kosten absetzen, die wohl eher nicht 1.000 Euro betragen. Allerdings kann man mehr als die Miete absetzen - auch die Wohnungseinrichtung, Rundfunkbeitrag, Zweitwohnsitzsteuer etc.
Kann ich, wenn ich diese 10 % trage, auch eine bspw. wöchentliche Fahrt mit dem eigenen PKW vom 2. zum 1. Wohnsitz als Werbungskosten absetzen? Das müssen Sie sogar - wenn Sie nicht regelmäßig pendeln, kann das FA ja schnell auf die Idee kommen, daß der Nebenwohnsitz doch der "Lebensmittelpunkt" ist. Und übrigens dürfen Sie in den ersten 3 Monaten sogar die sog. "Verpflegungsmehraufwendung" (Begriff bitte googeln) absetzen.

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