2000 Euro Steuernachzahlung

20. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
2000 Euro Steuernachzahlung

Hallo,

ich habe für 2023 gerade den Steuerbescheid bekommen und eine Nachzahlung von 1900 € ist fällig.
Dass ich etwas nachzahlen muss ist mir klar, meine Software hat mir jedoch knapp 1000 € ausgerechnet.
De facto ist es so, ich war 2023 Teilzeit fest angestellt mit einem Jahresbrutto von 31.050 abzüglich Werbekosten 29.820 Euro zu versteuerndes Einkommen aus NICHT-selbständiger Arbeit.
Dann habe ich freiberuflich noch 4.700 € Jahreseinkommen erzielt.
Es kann doch nicht sein, dass ich von den 4700 € die ich dazu verdient habe 1900€ Steuern zahlen muss? Das entspricht ja quasi dem Spitzensteuersatz von 42% trotz einem Jahreseinkommen von knapp 35.000 Euro?
Was stimmt hier nicht oder was verstehe ich hier nicht?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5224 Beiträge, 1241x hilfreich)

Den Spitzensteuersatz werden Sie nicht zahlen müssen.
Gab es Lohnersatzleistungen?

Was steht im Bescheid zu den Erläuterungen? Haben Sie den Bescheid mit der Berechnung Ihrer Software schon verglichen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jahresbrutto von 31.050 abzüglich Werbekosten 29.820 Euro zu versteuerndes Einkommen
Und wo sind die Vorsorgeaufwendungen (insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge)?

Stefan

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#3
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe 900€ Lohnersatzleistungen bekommen.
Ja meine Software hat eine Nachzahlung von 1200 € errechnet.
Die Sozialversicherungsbeiträge und Vorsorgeleistugnen wurden von meinem Lohn im Angestelltenverhältnis abgerechnet. Ich habe folglich zu versteuernde Einkünfte von abzüglich Werbekosten von 29.820 Euro auf die ich bereits eine Lohnsteuer von 3.136,00 Euro bezahlt habe
Für die 4701,00 Euro aus selbständiger freiberuflicher Arbeit komme ich auf Gesamteinkünfte von 34.521 Euro, dafür wurde eine Einkommensteuer von 5.117,00 Euro festgesetzt, so dass ich für die zuverdienten 4.701 €
1.981,00 € nachzahlen muss. Wenn ich in den Brutto Netto Rechner eingebe komme ich auf ca. 3.700 Lohnsteuer im Jahr.
Ich verstehe nicht wieso ich von den dazu verdienten 4700 Euro fast die 2.000 € an Steuernachzahlen muss wenn ich bei 31000 Euro Jahresgehalt nur 3.100 Euro Steuerlast habe. Kann das sein oder sollte ich Widerspruch einlegen?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dass ich etwas nachzahlen muss ist mir klar, meine Software hat mir jedoch knapp 1000 € ausgerechnet.
Was fehlte denn in der Erklärung? Nur die 900 Euro können es nämlich nicht sein, die bewirken allenfalls eine kleine Nachzahlung, nicht aber nochmal 1.000 Euro mehr.

Zitat:
Ich habe folglich zu versteuernde Einkünfte von abzüglich Werbekosten von 29.820 Euro
Bei einem Bruttolohn von 31T ist das immer noch nicht nachvollziehbar.
Aber ok, die Einkünfte aus der Selbstständigkeit kommen ja auch noch dazu (hatte ich nicht dran gedacht, sorry). Dann könnte es passen.
Meine Frage ging auch nur in die Richtung, ob die Anlage Vorsorgeaufwand überhaupt abgegeben wurde, das ist nämlich ein häufiger Fehler (den das Finanzamt aber eigentlich auch automatisch beheben sollte - dann wäre aber auch die eigene Berechnung hoch und der Bescheid niedrig, also umgekehrt wie bei dir).

Zitat:
Wenn ich in den Brutto Netto Rechner eingebe komme ich auf ca. 3.700 Lohnsteuer im Jahr.
Ein solcher Rechner ist aber unpassend, wenn dann musst du einen Einkommensteuerrechner benutzen, und zwar einen der Lohnersatzleistungen und unversteuerte Einkommen berücksichtigt. Damit kann man dann etwas spielen und einzelne Einkommen weglassen um die Unterschiede bzw. Auswirkungen zu sehen.

Zitat:
Ich verstehe nicht wieso ich von den dazu verdienten 4700 Euro fast die 2.000 € an Steuernachzahlen muss
Der Grenzsteuersatz liegt so etwa bei etwa 30%, das ergibt schon mal eine Nachzahlung von 1.400 Euro (aufgrund der 4.700). Dazu kommt dann der Progressionsvorbehalt aus den Lohnersatzleistungen.
So ganz unplausibel sind 2.000 Euro daher nicht würde ich sagen. Eher verstehe ich deine 1.000 nicht.

Stefan

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#5
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Stefan, tatsächlich komme ich mit einem ESt-Rechner dann auf 5000 € Steuerlast, was die Nachzahlung bei bereits gezahlten 3136,00 € dann fast plausibel machen würde. Trotzdem erscheint es irgendwie auf den ersten Blick total unlogisch.
Vorsorgeaufwendungen sind Abgezogen von den 34.521 € Gesamteinkünften sind 31.015 dann nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen übrig.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48842 Beiträge, 17201x hilfreich)

Zitat (von Aviador):
Vorsorgeaufwendungen sind Abgezogen von den 34.521 € Gesamteinkünften sind 31.015 dann nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen übrig.

Das kann nicht stimmen.

Von den 34.521€ werden mindestens abgezogen:
- 1.230€ Werbungskostenpauschbetrag
- 3.211€ Rentenversicherung
- ca. 2.700€ Krankenversicherung
- 895 € Pflegeversicherung.

Daraus würde sich ein zu versteuerndes Einkommen von nur 26.485€ ergeben, Wie kommt man da auf 29.820 €?
Oder sind darin die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hinzugerechnet?

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#7
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Aviador):
Es kann doch nicht sein, dass ich von den 4700 € die ich dazu verdient habe 1900€ Steuern zahlen muss? Das entspricht ja quasi dem Spitzensteuersatz von 42%


Da liegt vielleicht auch ein Verständnisproblem vor. Dein AG hat zwar Lohnsteuer abgeführt - allerdings nur in der Höhe, die sich ergibt, wenn außer dem Gehalt keine weiteren Einkünfte vorliegen. Die Nachzahlung bezieht sich also durchaus nicht nur auf die 4.700 € Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, sondern es fällt auch noch anteilg eine Nachzahlung auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit an, weil der Steuersatz insgesamt höher ist.

Die Frage
Zitat (von Cybert.):
Haben Sie den Bescheid mit der Berechnung Ihrer Software schon verglichen?

wurde mMn noch nicht beantwortet - wo liegen denn die Unterschiede, wenn Du mal Zahl für Zahl vergleichst?

-- Editiert von User am 22. September 2024 11:32

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

@hh:

Zitat:
Oder sind darin die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hinzugerechnet?
Wenn ich es richtig verstanden habe dann sind die in den 34.521 enthalten.
Und damit sind deine Sozialversicherungsbeiträge auch etwas zu hoch (die fehlenden 3.000 dürfte das aber auch nicht erklären - ???).

Zitat:
sondern es fällt auch noch anteilg eine Nachzahlung auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit an, weil der Steuersatz insgesamt höher ist.
Nur zur Einordnung für den TS: Genau für diesen Umstand gibt es den Grenzsteuersatz. Das ist eine rechnerische Kennzahl die ungefähr die Steuerbelastung aus zusätzlichem Einkommen zeigen soll.
In meiner Überschlagsrechnung hatte ich das berücksichtigt (30%), daher schon allein 1.400 Euro Nachzahlung durch die Nebentätigkeit (dazu kommen die die Lohnersatzleistungen, was die kosten kann ich aus dem Stegreif nicht einschätzen).

Stefan

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