Hallo zusammen,
ich habe Anfang des Jahres Glück gehabt, aus 40k 240k über Turbo-Zertifikate mit KO realisiert (bin bei der ING), aber aufgrund von techn. Problemen bei der ING keinen Stop-Lost mehr setzen können (bei einem nachfolgenden, anderen Turbo-Zertifikate mit KO) und alles verloren, KO wurde gerissen. Haken dran (die ING wird sich da wohl nichts von annehmen, nur weil sie techn. Überlastung wegen einer Gold-Korrektur hatte...).
Nun habe ich natürlich die Abgeltungssteuer von den urspr. 200k Gewinn zurückerhalten von der ING, was dann mit Soli/Kirche mehr war, als der Betrag, mit dem ich gestartet bin.
Nun sagte mir ChatGPT anfänglich, dass es aber eine Grenze gibt: man dürfe nur 20.000 Euro Verlust im Jahr geltend machen. Da kam ich ziemlich ins Schwitzen... Solche Summen sind normalerweise nicht meine Welt. Nach vier Wochen Verzweiflung kam ich mal auf die Idee, nach anderen Betroffenen zu googlen, denn logisch erschien mir das nicht.
Daraufhin habe ich einen Artikel gefunden, der Folgendes aussagte:
"Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde der gesonderte Verlustverrechnungskreis...gestrichen. Damit entfiel auch die betragsmäßige Beschränkung von 20.000 Euro für die Verrechnung von Verlusten...
Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung geäußert hatte."
Der Artikel bezog sich aber explizit auf Termingeschäfte, was meine Gold-Turbo-Zertifikate mit KO ja nicht sind.
Daher meine Frage an euch:
Sind die Verluste / Gewinne 1zu1 gegeneinander aufrechenbar oder nicht?
Danke für eure Unterstützung, #### auf ChatGPT...
20.000 Euro-Beschränkung bei Totalverlust - noch gültig?
1. April 2026
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Frage vom 1. April 2026 | 09:39
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 44x hilfreich)
20.000 Euro-Beschränkung bei Totalverlust - noch gültig?
#1
Antwort vom 4. April 2026 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (50103 Beiträge, 17556x hilfreich)
Zitat :Sind die Verluste / Gewinne 1zu1 gegeneinander aufrechenbar
Ja, da die 20T€ Begrenzung mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben wurde.
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