hallo,
ich habe eine eher komplexe frage. ich habe von anfang märz bis ende september 2007 befristet gearbeitet. ich habe davor von alg 2 gelebt und musste nach dem befristeten vertrag wieder zurück ins alg2. aber ende januar werde ich wieder festarbeiten.
ich habe ein monatliches brutto einkommen gehabt von 1587 und steuerklasse 1 und eine brutto urlaubsabgeltung von 1135.
rentiert sich ein lohnsteuerjahresausgleich? muss ich das alg2 auch als verdienst einrechnen?
also habe bei steuerfuxx (will keine offensichtliche werbung machen) mein lohnsteuerbescheinigung durchgerechnet und die meinten...1300 würde ich zurückerhalten.
2007 Lohnsteuerausgleich
Wenn überhaupt Lohnsteuerabzugsbeträge einbehalten worden sind, wovon hier auszugehen ist- dann sollten Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
ALG 2 ist steuerfrei und unterliegt auch nicht (wie es beim ALG 1 der Fall ist) dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
ALG 2 ist in der Steuererklärung betragsmäßig nicht zu erfassen.
Da jedoch das Finanzamt das gesamte Jahr prüfen wird, sollten Sie sogleich als Nachweis die Bescheide beilegen, damit das FA nicht unnötig rückfragen muss, was Sie in den "offenen" Zeiträumen ohne Arbeitlohn bezogen haben.
MfG
Oerdiz
und die meinten...1300 würde ich zurückerhalten
Das kann durchaus stimmen.
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"rentiert sich ein lohnsteuerjahresausgleich?"
Ja, auf jeden Fall.
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