2012/13 Steuererklärungspflichtig LSTkl.1

3. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
2012/13 Steuererklärungspflichtig LSTkl.1

Sehr geehrte Damen und Herren,

Person xy ist beim abheften und durchblättern seiner Unterlagen und dem recherchieren im Netz aufgefallen das er (Angestellter, Lohnsteuerklasse 1) im Jahr 2012/13 für einige Monate einen Steuerfreibetrag wegen Kilometergeld eingetragen hatte. Leider hat er für diese Jahre keine Lohnsteuererklärung abgegeben und wurde seitens des FA. bis jetzt auch nicht dazu aufgefordert. Wie Wahrscheinlich ist es das es noch dazu kommt?

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24 Antworten
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#2
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde auf Guthaben trotz des Freibetrages hinauslaufen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Na, dann würde ich die Erklärungen mal einreichen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wieso? Der Mann ist erklärungspflichtig. Die 4-Jahres-Frist gilt für freiwillige Steuererklärungen - darum geht es hier aber nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wieso? Der Mann ist erklärungspflichtig. Die 4-Jahres-Frist gilt für freiwillige Steuererklärungen - darum geht es hier aber nicht.


Welche Fristen gelten in dem Falle?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Die Frist beträgt in diesem Fall 7 Jahre (bei Hinterziehung oder Verkürzung von Steuern noch länger, aber derlei liegt ja hier nicht vor). Insofern sind Sie gerade noch in der Frist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Frist beträgt in diesem Fall 7 Jahre (bei Hinterziehung oder Verkürzung von Steuern noch länger, aber derlei liegt ja hier nicht vor). Insofern sind Sie gerade noch in der Frist.


Also kann derjenige die Steuererklärung ganz rechtens abgeben und hat nichts zu befürchten?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nicht nur das - er kriegt auch noch gewaltig Zinsen (für 2012 sind es z. B. 6 % p. a. ab 04/14, derzeit also knapp über 30 %). Theoretisch könnte ein Verspätungszuschlag erhoben werden - das ist hier aber wg. der Erstattung recht unwahrscheinlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay und die Frist gilt für das Steuerjahr 2012 bis zum 31.12.2019 Oder bis zum 31.12.2020? Woher beziehen Sie ihr Wissen? Ein Steuerberater braucht nicht hinzugezogen werden? Das auftreiben einer Steuersoftware für diesen Fall genügt? Welches Finanzamt ist für Person xyz zuständig? Es gab zwischenzeitlich einen Wohnortwechsel.

-- Editiert von strfrg am 03.08.2019 17:46

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#12
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
immer das FA des aktuellen Wohnsitzes - auch wenn man zehnmal inzwischen umgezogen wäre!

Sie können sich auch alte Papierformulare beim FA holen, da keine elektronische Abgabepflicht -Nachteil: keine Berechnung der Erstattung oder Nachzahlung!


Können Sie die Antworten von Muemmel verifizieren? Das mit den Fristen erscheint mir unschlüssig und ich kann dazu nichts lesenswertes finden. Konnte nur Informationen über 4 Jahre bei freiwilliger Abgabe und ebend die Normale Frist bei Pflichtabgabe finden. Ebenso gibt es einige Beiträge wo leute angemahnt wurden, kommt die Mahnung nur wenn mit Rückzahlungen an das FA zu rechnen ist?

-- Editiert von strfrg am 03.08.2019 18:04

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#13
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4846 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ich verifiziere mal die Angaben von mümmel für Eugenie...
Ansonsten hilft ein Blick ins Gesetz: §§ 169 und 170 AO .

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Angaben von @muemmel sind korrekt. Die Steuererklärung 2012 muss spätestens am 31.12.2019 abgegeben werden.

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
kommt die Mahnung nur wenn mit Rückzahlungen an das FA zu rechnen ist?
Bei einer Pflichtveranlagung ist schon mal per se mit einer Nachzahlung zu rechnen. Und da das Finanzamt von dem eingetragenen Freibetrag wusste ist es schon etwas verwunderlich, dass es noch keine Mahnung gab.

Zitat:
Theoretisch könnte ein Verspätungszuschlag erhoben werden - das ist hier aber wg. der Erstattung recht unwahrscheinlich.
Ja, so hört man immer, ist imho aber ziemlich ungerecht ...

Stefan

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#16
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Theoretisch könnte ein Verspätungszuschlag erhoben werden - das ist hier aber wg. der Erstattung recht unwahrscheinlich.

Es ist nicht bloß unwahrscheinlich, es ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen, § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO . Negativer Steuerbetrag = Erstattung.

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#17
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Dir ist schon klar, dass §152 AO für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 in ein der alten Form gilt? Die derzeitige Form gilt für Steuererklärungen an dem Veranlagungsjahr 2018.

taxpert

-- Editiert von taxpert am 03.08.2019 21:17

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#18
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Bei einer Pflichtveranlagung ist schon mal per se mit einer Nachzahlung zu rechnen. Und da das Finanzamt von dem eingetragenen Freibetrag wusste ist es schon etwas verwunderlich, dass es noch keine Mahnung gab.
Stefan


Was genau ist denn nun eine Pflichtveranlagung? Der Steuerfreibetrag der eingetragen wurde entspricht der Kilometerpauschale zur Arbeit in identischer höhe laut Steuerbescheid aus dem Vorjahr. Was soll man da Nachzahlen?

Dieser ging von mitte 2012 bis mitte 2013 mit arbeitgeberwechsel. Auf der Jahesabrechnung 2012 ist der Freibetrag auch gar nicht aufgeführt, in den monatlichen abrechnungen allerdings schon.


-- Editiert von strfrg am 03.08.2019 21:34

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was genau ist denn nun eine Pflichtveranlagung?
Die ist beispielsweise gegeben, wenn Freibeträge gewährt wurden. Das sich das am Ende aufhebt ist logisch (so sollte es sein), aber das möchte das Finanzamt schon selbst überprüfen.

Ansonsten sei doch froh das es Pflicht gewesen wäre, denn sonst wäre die Frist vorbei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Was genau ist denn nun eine Pflichtveranlagung?
Die ist beispielsweise gegeben, wenn Freibeträge gewährt wurden. Das sich das am Ende aufhebt ist logisch (so sollte es sein), aber das möchte das Finanzamt schon selbst überprüfen.

Ansonsten sei doch froh das es Pflicht gewesen wäre, denn sonst wäre die Frist vorbei.

Stefan


Wer möchte etwas prüfen? Gab doch keine Mahnung ;)

Und was wäre wenn die Pflicht vorbei wäre? Was hätten wir dann für eine Konstelation?

-- Editiert von strfrg am 03.08.2019 23:15

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wer möchte etwas prüfen?
Na der Fiskus hätte gerne den Nachweis, dass beispielsweise die freigestellten Fahrtkosten auch wirklich angefallen sind.

Zitat:
Gab doch keine Mahnung
Unerheblich, die Steuererklärung ist eine Bringschuld.

Zitat:
Und was wäre wenn die Pflicht vorbei wäre?
Dann hätte der Staat Pech gehabt. Aber zur Klarstellung, die Pflicht endet nicht schon nach 7 Jahren.

Stefan

PS: Falscher Konjunktiv von mir, es hätte nicht "sei doch froh das es Pflicht gewesen wäre" heißen müssen, sondern "sei doch froh das es Pflicht gewesen ist".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
strfrg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Wer möchte etwas prüfen?
Na der Fiskus hätte gerne den Nachweis, dass beispielsweise die freigestellten Fahrtkosten auch wirklich angefallen sind.

Zitat:
Gab doch keine Mahnung
Unerheblich, die Steuererklärung ist eine Bringschuld.

Zitat:
Und was wäre wenn die Pflicht vorbei wäre?
Dann hätte der Staat Pech gehabt. Aber zur Klarstellung, die Pflicht endet nicht schon nach 7 Jahren.

Stefan

PS: Falscher Konjunktiv von mir, es hätte nicht "sei doch froh das es Pflicht gewesen wäre" heißen müssen, sondern "sei doch froh das es Pflicht gewesen ist".


Okay und was muss im FA passieren das denen das nach X-Jahren Bspweise Auffällt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wieso? Der Mann ist erklärungspflichtig. Die 4-Jahres-Frist gilt für freiwillige Steuererklärungen - darum geht es hier aber nicht.


Richtig. Steuerfreibetrag wegen Kilometergeld eingetragen. Pflichtveranlagung. 7 Jahre Frist.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Woher beziehen Sie ihr Wissen? Ihre Dankbarkeit ist wirklich rührend... Gehen Sie doch einfach zu einem Steuerberater, wenn Ihnen das hier nicht "verifiziert" genug ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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