2200 Euro Strafzinsen bei Liebhaberei berechtigt?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
2200 Euro Strafzinsen bei Liebhaberei berechtigt?

Hallo,

ich habe im Jahr 2016 einen neuen Gewerbezweig eröffnet und mir dafür Maschinen angeschafft. Leider konnte ich bis jetzt keinen Gewerbeumsatz damit erzielen (was ich damals noch nicht absehen konnte) und somit wurden mir für die Maschinen die Umsatzsteuer und AfA-Abschreibung aberkannt was von 2016-2018 Umsatzsteuer und Einkommenssteuernachzahlung bedeutet. Soweit, in Ordnung, allerdings soll ich dafür nun 2200 Euro Strafzinsen (0,5% pro Monat) bezahlen, obwohl kein Steuerbetrug vorliegt, sondern man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen konnte wie sich das Gewerbe entwickeln wird.

Ist das Finanzamt da tatsächlich im Recht und wenn ja, wie findet ihr diese Gesetzgebung?
Finde ich persönlich nicht in Ordnung das der Staat da unverschuldet Strafzinsen kassieren will.
Jeder Unternehmer kann beim Gewerbestart nie wissen wie es sich entwickeln wird.
Ich habe 3 andere Gewerbezweige die erfolgreich laufen seit 2000, aber bei dem neuen Versuch konnte man es nicht wissen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

1.

Zitat (von WWW-Schizo):
Ist das Finanzamt da tatsächlich im Recht
Ja, das FA ist tatsächlich im Recht. Die Zinsen fallen Kraft Gesetzes an (§233a AO) und das FA hat keinerlei Ermessensspielraum dabei!

2.
Zitat (von WWW-Schizo):
Jeder Unternehmer kann beim Gewerbestart nie wissen wie es sich entwickeln wird.
Das hat weder was Unternehmer, noch mit Anerkennung von "Gewerbenzweigen" zu tun, sondern ausschließlich und anlasslos mit dem Zeitpunkt der erstmaligen oder geänderten Steuerfestsetzung. Dabei gilt der Zinssatz in beide Richtungen! Eine entsprechende Erstattug an Dich würde ebenfalls mit 0,5% pro Monat verzinst werden.

3.
Zitat (von WWW-Schizo):
wie findet ihr diese Gesetzgebung
Hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes sind bereits mindestens drei Verfassungsbeschwerden anhängig! Jeder Steuerbescheid, der seit Mai diesen Jahres ergangen ist, enthält daher einen Vorläufigkeitsvermerk. Sollte das BVerfG den Zinssatz verwerfen und einen niedrigeren Zinssatz festlegen, werden alle Bescheide von AMtswegen geändert und die zuviel gezahlten Zinsen ausbezahlt, zuviel erstatteten Zinsen zurück gefordert.

taxpert

PS.: Es reicht übrigens im Normalfall, zunächst nur in einem Forum zu posten!

-- Editiert von taxpert am 19.09.2019 09:46

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat:
Hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes sind bereits mindestens drei Verfassungsbeschwerden anhängig! Jeder Steuerbescheid, der seit Mai diesen Jahres ergangen ist, enthält daher einen Vorläufigkeitsvermerk. Sollte das BVerfG den Zinssatz verwerfen und einen niedrigeren Zinssatz festlegen, werden alle Bescheide von AMtswegen geändert und die zuviel gezahlten Zinsen ausbezahlt, zuviel erstatteten Zinsen zurück gefordert.


na, wenigstens ein Lichtblick ;-)

Zitat:
PS.: Es reicht übrigens im Normalfall, zunächst nur in einem Forum zu posten!


Ich versuche mir dadurch verschiedene Meinungen einzuholen, das du auf beiden Domains aktiv bist, ist natürlich ein Zufall ;-)

Danke für die Antwort auf jeden Fall.

-- Editiert von WWW-Schizo am 19.09.2019 09:51

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und somit wurden mir für die Maschinen die Umsatzsteuer und AfA-Abschreibung aberkannt was von 2016-2018 Umsatzsteuer und Einkommenssteuernachzahlung bedeutet. Soweit, in Ordnung
Warum ist das in Ordnung? Um was für ein Geschäft handelt es sich denn?

Stefan

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4846 Beiträge, 1171x hilfreich)

Die USt ist grds. getrennt zu beurteilen. Ein erfolgloser Unternehmer hat dennoch einen Vorsteuerabzug.
Dauer stellt sich zudem die Frage, um welche Maschinen es sich handelt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

ich möchte dazu nicht näher eingehen, nur soviel das ich die Maschinen auch privat nutze und mir aufgrund der fehlenden Umsätze Liebhaberei unterstellt wurde, was ok ist, da ich eingesehen habe das auch in Zukunft keine Gewerbeumsätze damit absehbar sind, das war einfach im Nachhinein eine Fehlentscheidung, die man aber beim Start nicht wissen konnte. Wenn ich Umsätze damit erzielt hätte, wäre es als Ausgabe anerkannt worden.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4846 Beiträge, 1171x hilfreich)

Dann war die nicht unternehmerische Nutzung wohl über 90% und ein Vorsteuerabzug zu versagen.
Kein Fehler zu erkennen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

wenn du mit der Liebhaberei einverstanden bist, dann verstehe ich dein Problem nicht. Du konntest doch ein paar Jahre lang mit dem - unberechtigt erhaltenen bzw. gesparten - Geld arbeiten, und hast es vermutlich deutlich günstiger als bei einer Bank bekommen.

Stefan

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