3 Minijobs/Steuerklassen

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
progessio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
3 Minijobs/Steuerklassen

Hallo, ich bräuchte einmal Hilfe. Ich bin nicht hauptberuflich tätig, habe aber bisher zwei kleine geringfügige Beschäftigungen, die mir einmal 130 Euro und 160 Euro einbringen. Nun hätte ich die Möglichkeit einen 520 Euro Job anzunehmen und müsste diese Tätigkeiten dann ja versteuern. Einen dann mit der Steuerklasse 5 ( Mein Mann hat die 3) und die anderen fallen dann in die Steuerklasse 6, ist das richtig? Und nun wüsste ich gerne, was denn da überhaupt insgesamt monatlich ca. übrigbleibt, wenigstens so ungefähr. Und ob ich am Jahresende mit einer Nachzahlung rechnen müsste. Wir sind ja gemeinsam veranlagt und das kommt ja auch immer dann auf den Verdienst von meinem Mann an, aber da er im Krankgengeldbezug ist und die Erwerbsminderungsrente einreicht ist das nicht mehr wie 24000 Euro. Kann mir da jemand weiterhelfen und mir wenigsten so ca eine Richtung geben? Wenigstens was den monatlichen Verdienst angehen würde? Beim Finanzamt/Sozialverband usw. bin ich nicht weitergekommen, und ein Steuerberater ist im Moment finanziell ehrlich gesagt nicht möglich. Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von progessio):
Einen dann mit der Steuerklasse 5 ( Mein Mann hat die 3) und die anderen fallen dann in die Steuerklasse 6, ist das richtig?


Ja, das ist richtig.

Zitat (von progessio):
Kann mir da jemand weiterhelfen und mir wenigsten so ca eine Richtung geben?


Sozialabgaben betragen ca. 20%. Die steuerliche Belastung wird überschaubar sein. Eine genaue Prognose traue ich mir aber so aus dem Bauch heraus nicht zu.

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#2
 Von 
progessio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von progessio):
Einen dann mit der Steuerklasse 5 ( Mein Mann hat die 3) und die anderen fallen dann in die Steuerklasse 6, ist das richtig?

Dazu muss ich noch einmal nachfragen. Habe gerade mit der Hotline vom Finanzamt gesprochen und die meinten: Nimm den ersten 520 Euro Job als Minijob und die anderen meldest Du dann auf Steurklassen an. Nun verstehe ich gar nichts mehr, komme aber auch bei den Finanzämtern, Minijobzentralen usw. kein Stück weiter. Laut deren Auskunft bräuchte ich dann nur die beiden kleinen Beschäftigungen besteuern und der 520 Euro Job bliebe so? Das widerspricht jeglicher Informationen, die ich zusammentragen konnte. Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Der Vorschlag macht doch aber Sinn...

Mit dem neuen 520 EUR Job schöpfen Sie das, was Sie abzugsfrei verdienen dürfen im Minijob voll aus.
Sprich: Monatlich 520 EUR in die Kasse

Und von den beiden anderen Jobs gehen in der Steuerklasse 6 dann die Abzüge runter.
Dazu gibt es übrigens Rechner im Internet, mit denen man die Abzüge berechnen kann

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
progessio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und von den beiden anderen Jobs gehen in der Steuerklasse 6 dann die Abzüge runter.
Dazu gibt es übrigens Rechner im Internet, mit denen man die Abzüge berechnen kann


Hm, so ganz stimmt das aber auch nicht.... Übt ein Arbeitnehmer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und hat er bei verschiedenen Arbeitgebern mehrere 520-Euro-Jobs, werden die Entgelte aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro dabei überschritten, sind für alle Beschäftigungen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuführen. Für eine der geringfügigen Beschäftigungen ist die Lohnsteuer nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen des Mitarbeiters abzuführen. Alle weiteren Beschäftigungen sind mit der Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen.....Und ja, ich war auch schon auf den Rechnern, die helfen mir aber nicht weiter, da ich immer nur Gesamtbrutto eingeben kann, aber ich hätte ja 2 Steuerklassen, da wird es schon schwierig. Und ich hätte ja auch eine Berechnung Midijob Gleitzone, bin mir nicht sicher ob das dort alles berücksichtigt wird.
Zitat (von cirius32832):
Mit dem neuen 520 EUR Job schöpfen Sie das, was Sie abzugsfrei verdienen dürfen im Minijob voll aus.
Sprich: Monatlich 520 EUR in die Kasse


-- Editiert von User am 20. März 2023 12:24

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