Hallo alle zusammen, habe wieder mal eine Frage und freue mich über Antworten:
Frau XY erhält Witwenpension von der Stadt, und muss dafür eine Steuerkarte abgeben, weil das wie Gehaltsbezug abgerechnet wird. Des weiteren erhält sie ALG 1 und muss dafür auch Steuerkarte vorlegen. Weil ALG höher ist als Rente, wurde dort Steuerklasse 1 vorgelegt, die Stadt rechnet mit Steuerklasse 6 ab. Frau XY möchte nun einen Nebenjob annehmen, allerdings steuerkartenpflichtig und nicht sozialabgabenfrei (Verdienst ca. 480,- Euro brutto, Arbeitszeit unter 15 Std. wöchentlich). Gibt es eine 3. Steuerkarte?? Oder legt man einfach die Steuerkarte mit Klasse 1 vor, die das Arbeitsamt ja nicht einbehalten hat?
Für Antworten schon ein Dankeschön im Voraus!!
Gruß von GräfinR
3. Steuerkarte??????
9. Januar 2010
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Frage vom 9. Januar 2010 | 12:04
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 27x hilfreich)
3. Steuerkarte??????
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#1
Antwort vom 10. Januar 2010 | 06:43
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 46x hilfreich)
Das Arbeitsamt rechnet ja nicht auf Steuerkarte ab, sonst müssten sie sie behalten. Wenn sie dir also vorliegt, kannst du sie auch nutzen.
Man kann sich theoretisch so viele Lohnsteuerkarten ausstellen lassen, wie man benötigt, allerdings haben die dann alle bis auf die erste nur Steuerklasse 6.
Die zuviel gezahlten Lohnsteuer kann man sich dann aber mit der Einkommensteuererklärung zurückholen.
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#2
Antwort vom 10. Januar 2010 | 11:07
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 27x hilfreich)
Hallo, danke für die Auskünfte!!!!!!!!!!!!!!
Wünsche noch eine schöne Zeit.
Gruß von Gräfin R.
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#3
Antwort vom 11. Januar 2010 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16834x hilfreich)
quote:
Die zuviel gezahlten Lohnsteuer kann man sich dann aber mit der Einkommensteuererklärung zurückholen
In so einem Fall besteht eine Pflcht zur Abgabe einer Steuererklärung, da es durchaus zu einer Nachzahlung kommen kann.
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