3 jobs als fertiger Student

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gutrop
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
3 jobs als fertiger Student

Guten Tag,

ich schildere kurz meine jetzige Situation und möchte gerne wissen, ob bestimmte Dinge möglich sind.

Ich habe mein Studium beendet und bin nicht mehr als Student eingeschrieben. Allerdings habe ich mich bei der Agentur für Arbeit noch nicht als arbeitssuchend gemeldet - beziehe also keinerlei Gelder.

Nun möchte ich als normaler Arbeitnehmer einen mind. 460 € teilzeit job beim Fahrdienst der Johanniter starten mit mind. 11/12 h in der Woche. Dieser würde dann versteuert werden, nehme ich an? Welche Steuerklasse weiß ich nicht. Ich habe vorher noch keine steuerpflichtigen Jobs gehabt.

Ich möchte allerdings noch eine kurzfristige Beschäftigung über max. 4 Monate bzw. 102 Tage bei einem anderen Arbeitgeber für 18€ die Stunde annehmen. Soweit ich weiß kann ich innerhalb dieser Zeit soviel Geld verdienen wie ich will - solange es nicht über 9000€ in diesen 4 Monaten geht.

Nun bin ich momentan noch in einem 450 € Job beim hausnotruf der Johanniter.

Kann ich denn alle drei Jobs beibehalten oder gibt es Probleme? Außerdem meinte der Arbeitgeber von den Johannitern, dass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf.

Was mache ich nun? Mein Wissen und das des Arbeitgebers scheinen da kontra zu gehen.

-- Editiert von Moderator am 22.05.2021 02:27

-- Thema wurde verschoben am 22.05.2021 02:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Gutrop):
Nun möchte ich als normaler Arbeitnehmer einen mind. 460 € teilzeit job
Das ist kein Minijob mehr, also kleiner TZ-Job.
Zitat (von Gutrop):
Ich möchte allerdings noch eine kurzfristige Beschäftigung über max. 4 Monate
Das geht.
Zitat (von Gutrop):
Nun bin ich momentan noch in einem 450 € Job beim hausnotruf der Johanniter.
Das geht auch.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html
Zitat (von Gutrop):
dass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf.
Das stimmt. Das sagt auch das Arbeitszeitgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Auch die kurzfristige Beschäftigung wird natürlich besteuert, und zwar in Klasse 6, denn Klasse 1 wird ja schon für den 460-Euro-Job verbraucht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Gutrop):
Soweit ich weiß kann ich innerhalb dieser Zeit soviel Geld verdienen wie ich will - solange es nicht über 9000€ in diesen 4 Monaten geht.


Der Grundfreibetrag steht einem Steuerpflichtigen einmal pro Jahr zu für alle Jobs zusammen. Er ist automatisch in Steuerklasse 1 eingerechnet.

Zitat (von Gutrop):
Außerdem meinte der Arbeitgeber von den Johannitern, dass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf.


Richtig, Du darfst insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Jedoch gilt das als Durchschnitt über 6 Monate. In einer einzelnen Woche darfst auch mal bis zu 60 Stunden arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

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