Guten Tag,
ich schildere kurz meine jetzige Situation und möchte gerne wissen, ob bestimmte Dinge möglich sind.
Ich habe mein Studium beendet und bin nicht mehr als Student eingeschrieben. Allerdings habe ich mich bei der Agentur für Arbeit noch nicht als arbeitssuchend gemeldet - beziehe also keinerlei Gelder.
Nun möchte ich als normaler Arbeitnehmer einen mind. 460 € teilzeit job beim Fahrdienst der Johanniter starten mit mind. 11/12 h in der Woche. Dieser würde dann versteuert werden, nehme ich an? Welche Steuerklasse weiß ich nicht. Ich habe vorher noch keine steuerpflichtigen Jobs gehabt.
Ich möchte allerdings noch eine kurzfristige Beschäftigung über max. 4 Monate bzw. 102 Tage bei einem anderen Arbeitgeber für 18€ die Stunde annehmen. Soweit ich weiß kann ich innerhalb dieser Zeit soviel Geld verdienen wie ich will - solange es nicht über 9000€ in diesen 4 Monaten geht.
Nun bin ich momentan noch in einem 450 € Job beim hausnotruf der Johanniter.
Kann ich denn alle drei Jobs beibehalten oder gibt es Probleme? Außerdem meinte der Arbeitgeber von den Johannitern, dass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf.
Was mache ich nun? Mein Wissen und das des Arbeitgebers scheinen da kontra zu gehen.
-- Editiert von Moderator am 22.05.2021 02:27
-- Thema wurde verschoben am 22.05.2021 02:27
3 jobs als fertiger Student
21. Mai 2021
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Frage vom 21. Mai 2021 | 19:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
3 jobs als fertiger Student
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#1
Antwort vom 21. Mai 2021 | 20:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Das ist kein Minijob mehr, also kleiner TZ-Job.ZitatNun möchte ich als normaler Arbeitnehmer einen mind. 460 € teilzeit job :
Das geht.ZitatIch möchte allerdings noch eine kurzfristige Beschäftigung über max. 4 Monate :
Das geht auch.ZitatNun bin ich momentan noch in einem 450 € Job beim hausnotruf der Johanniter. :
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html
Das stimmt. Das sagt auch das Arbeitszeitgesetz:Zitatdass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf. :
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
#2
Antwort vom 22. Mai 2021 | 02:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Auch die kurzfristige Beschäftigung wird natürlich besteuert, und zwar in Klasse 6, denn Klasse 1 wird ja schon für den 460-Euro-Job verbraucht...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2021 | 08:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatSoweit ich weiß kann ich innerhalb dieser Zeit soviel Geld verdienen wie ich will - solange es nicht über 9000€ in diesen 4 Monaten geht. :
Der Grundfreibetrag steht einem Steuerpflichtigen einmal pro Jahr zu für alle Jobs zusammen. Er ist automatisch in Steuerklasse 1 eingerechnet.
ZitatAußerdem meinte der Arbeitgeber von den Johannitern, dass ich eine bestimmte stundenanzahl in der Woche nicht überschreiten darf. :
Richtig, Du darfst insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Jedoch gilt das als Durchschnitt über 6 Monate. In einer einzelnen Woche darfst auch mal bis zu 60 Stunden arbeiten.
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