Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr die 300€ Energiepauschale vom Staat nicht erhalten, da ein alter Arbeitgeber fälschlicherweise meine Steuerklasse 1 blockiert hat und ich dadurch in meinem eigentlichen Job in Steuerklasse 6 gerutscht bin.
Der alte Arbeitgeber war nicht im Stande das Problem zu beheben und ich musste letztendlich durch einen Sperrantrag die Steuerklasse 1 wieder befreien. Zum Stichtag 1.9. war ich daher bei meinem aktuellen Arbeitgeber nicht in Steuerklasse 1 gemeldet, wodurch mir die Energiepauschale nicht direkt ausgezahlt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die 300€ nun über die Steuererklärung bekommen soll, kann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
LG
300€ Energiepauschale nicht erhalten -> Steuererklärung
17. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2023 | 10:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
300€ Energiepauschale nicht erhalten -> Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. März 2023 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (31469 Beiträge, 16792x hilfreich)
Kann mir vielleicht jemand helfen? Klar, das Bundesfinanzministerium, welches schreibt: Wenn Steuerpflichtige im Jahr 2022 anspruchsberechtigt sind und keine Auszahlung der EPP durch den Arbeitgeber bzw. keine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022 erfolgt ist, dann reicht die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 aus. Neben den dort gemachten Angaben ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich.
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16039x hilfreich)
ZitatMir wurde mitgeteilt, dass ich die 300€ nun über die Steuererklärung bekommen soll :
Das ist richtig.
Zitatkann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll. :
Man muss da keinen besonderen Antrag stellen. Dem Finanzamt ist bekannt, wer die EPP bekommen hat. Es prüft auch im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung, ob derjenige die EPP bekommen hat. Wenn das FA feststellt, dass der Steuerzahler noch keine EPP bekommen hat, dann zahlt es diese mit dem Steuerbescheid aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. März 2023 | 03:28
Von
Status: Unbeschreiblich (109562 Beiträge, 38321x hilfreich)
Zitatkann aber keine Informationen finden wie dies funktionieren soll. :
Einfach die Einkommensteuererklärung ausfüllen, abgeben und den Steuerbescheid abwarten ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
245.067
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
4 Antworten