Hallo, ich brauche etwas Hilfestellung und Tipps.
Ich besitze ein Kleingewerbe UST befreit (Entrümpelung Hausmeisterservice)
Meine Frau hat auch ein Kleingewerbe Massage / Businessmassage auch UST befreit
Jetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen (UST pflichtig) Businessmassage, und meine Frau anstellen (Krankenversicherung).
Desweitern möchte ich mit meinem Freund eine Gbr Gründen und auch entrümpeln und gegenstände verkaufen. mit UST ( Wenn die 24500 ausgeschöpft sind sollen dies über die Gbr laufen)
Uns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen. Vielleicht könnt ihr mir tipps geben ob es so machbar ist. Ich danke euch recht herzlich
4 Firmen Kleinunternehmen, Gbr, Einzelunternehmen
14. Mai 2024
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Frage vom 14. Mai 2024 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Firmen Kleinunternehmen, Gbr, Einzelunternehmen
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#1
Antwort vom 15. Mai 2024 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatIch besitze ein Kleingewerbe UST befreit :
In DE kann man keine Kleingewerbe anmelden.
ZitatJetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen :
Finde den Widerspruch ...
ZitatUns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen. :
Dann würde man für die eigene Businessmassage mit der Angestellten Ehefrau tatsächlich eine Firma gründen müssen.
ZitatUns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen :
Man scheint sich von der Kleinunternehmerregelung irgend einen besonderen Vorteil zu erhoffen - welchen konkret?
#2
Antwort vom 15. Mai 2024 | 00:56
Von
Status: Junior-Partner (5111 Beiträge, 1221x hilfreich)
ZitatJetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen (UST pflichtig) :
Geht nur einheitlich für die Unternehmen desselben Unternehmers.
Zitatmit UST ( Wenn die 24500 ausgeschöpft sind sollen dies über die Gbr laufen) :
Abgesehen davon, dass es m.E. noch 22.000 Euro sein dürften, wäre das ein Gestaltungsmissbrauch, der sicher vom Finanzamt nicht akzeptiert werden dürfte.
ZitatMan scheint sich von der Kleinunternehmerregelung irgend einen besonderen Vorteil zu erhoffen - welchen konkret? :
Keine Voranmeldungen und Erklärungen abgeben zu müssen und da vermutlich überwiegend an Privatpersonen geleistet wird, wäre das missbräuchliche Konstrukt für die Kunden gibstiger als die ehrlichen Mitbewerber.
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#3
Antwort vom 15. Mai 2024 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatKeine Voranmeldungen und Erklärungen abgeben zu müssen :
Das macht vernünftige Software eigentlich mit einem Aufwand von ... 15 Sekunden ... ?
Zitatda vermutlich überwiegend an Privatpersonen geleistet wird, wäre das missbräuchliche Konstrukt für die Kunden gibstiger als die ehrlichen Mitbewerber. :
Ok, Denkfehler meinerseits - ich ging da von legalen Vorteilen aus.
#4
Antwort vom 15. Mai 2024 | 01:14
Von
Status: Junior-Partner (5111 Beiträge, 1221x hilfreich)
ZitatOk, Denkfehler meinerseits - ich ging da von legalen Vorteilen aus. :
Ich sehe nichts Illegales.
Freude kommt sicher auf, wenn das FA erst nach Jahren das Konstrukt verwirft und das Geld dann mit Zinsen nachfordert. Und dann wird wieder über den Fiskus gemeckert.
Man möchte hier offensichtlich nur sparen. Ob USt oder Krankenversicherung.
#5
Antwort vom 15. Mai 2024 | 01:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatIch sehe nichts Illegales. :
Gestaltungsmissbrauch fällt bei mir nicht unter "legal".
#6
Antwort vom 15. Mai 2024 | 09:38
Von
Status: Schlichter (7913 Beiträge, 1625x hilfreich)
ZitatHallo, ich brauche etwas Hilfestellung und Tipps. :
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