4 Firmen Kleinunternehmen, Gbr, Einzelunternehmen

14. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
go668376-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Firmen Kleinunternehmen, Gbr, Einzelunternehmen

Hallo, ich brauche etwas Hilfestellung und Tipps.

Ich besitze ein Kleingewerbe UST befreit (Entrümpelung Hausmeisterservice)

Meine Frau hat auch ein Kleingewerbe Massage / Businessmassage auch UST befreit

Jetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen (UST pflichtig) Businessmassage, und meine Frau anstellen (Krankenversicherung).

Desweitern möchte ich mit meinem Freund eine Gbr Gründen und auch entrümpeln und gegenstände verkaufen. mit UST ( Wenn die 24500 ausgeschöpft sind sollen dies über die Gbr laufen)

Uns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen. Vielleicht könnt ihr mir tipps geben ob es so machbar ist. Ich danke euch recht herzlich

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von go668376-11):
Ich besitze ein Kleingewerbe UST befreit

In DE kann man keine Kleingewerbe anmelden.



Zitat (von go668376-11):
Jetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von go668376-11):
Uns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen.

Dann würde man für die eigene Businessmassage mit der Angestellten Ehefrau tatsächlich eine Firma gründen müssen.



Zitat (von go668376-11):
Uns geht es darum die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und auszuschöpfen und dann ggfs umzuswitchen

Man scheint sich von der Kleinunternehmerregelung irgend einen besonderen Vorteil zu erhoffen - welchen konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5111 Beiträge, 1221x hilfreich)

Zitat (von go668376-11):
Jetzt möchte ich eine Firma gründen Einzelunternehmen (UST pflichtig)

Geht nur einheitlich für die Unternehmen desselben Unternehmers.

Zitat (von go668376-11):
mit UST ( Wenn die 24500 ausgeschöpft sind sollen dies über die Gbr laufen)

Abgesehen davon, dass es m.E. noch 22.000 Euro sein dürften, wäre das ein Gestaltungsmissbrauch, der sicher vom Finanzamt nicht akzeptiert werden dürfte.

Zitat (von Harry van Sell):
Man scheint sich von der Kleinunternehmerregelung irgend einen besonderen Vorteil zu erhoffen - welchen konkret?

Keine Voranmeldungen und Erklärungen abgeben zu müssen und da vermutlich überwiegend an Privatpersonen geleistet wird, wäre das missbräuchliche Konstrukt für die Kunden gibstiger als die ehrlichen Mitbewerber.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Keine Voranmeldungen und Erklärungen abgeben zu müssen

Das macht vernünftige Software eigentlich mit einem Aufwand von ... 15 Sekunden ... ?



Zitat (von Cybert.):
da vermutlich überwiegend an Privatpersonen geleistet wird, wäre das missbräuchliche Konstrukt für die Kunden gibstiger als die ehrlichen Mitbewerber.

Ok, Denkfehler meinerseits - ich ging da von legalen Vorteilen aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5111 Beiträge, 1221x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, Denkfehler meinerseits - ich ging da von legalen Vorteilen aus.

Ich sehe nichts Illegales.

Freude kommt sicher auf, wenn das FA erst nach Jahren das Konstrukt verwirft und das Geld dann mit Zinsen nachfordert. Und dann wird wieder über den Fiskus gemeckert.

Man möchte hier offensichtlich nur sparen. Ob USt oder Krankenversicherung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ich sehe nichts Illegales.

Gestaltungsmissbrauch fällt bei mir nicht unter "legal".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7913 Beiträge, 1625x hilfreich)

Zitat (von go668376-11):
Hallo, ich brauche etwas Hilfestellung und Tipps.


Ich rate bei den ganzen Konstrukten zu einem Besuch der IHK oder bei einem Steuerberater.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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