Hallo!
Sind Einkünfte aus einem 400-EUR-Job Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit? Oder sind diese Einkünfte wegen der pauschalen Besteuerung nicht zu berücksichtigen?
Hintergrund: Herr K hat im Jahr 2008 nur einen 400-EUR-Job gehabt, sonst keinerlei Einkünfte. Allerdings hat K in diesem Jahr sehr hohe Kosten für Bewerbungen, die er gerne als Werbungskosten geltend machen will und somit zu negativen Einkünften kommen will für 2008. Diese könnte er dann 2009 wieder geltend machen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
400 EUR = positive Eink.?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Jotrocken,
quote:
Sind Einkünfte aus einem 400-EUR-Job Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit? Oder sind diese Einkünfte wegen der pauschalen Besteuerung nicht zu berücksichtigen?
letzteres.
MfG Stefan
Danke!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Hallo Eugenie,
meine Antwort war richtig. Und vollständig auch, wennn ich berücksichtige, dass der TE alles andere bereits wusste (siehe Hintergrund
).
MfG Stefan
Noch eine Ergänzungsfrage dazu:
Wird der Werbungskostenpauschbetrag immer gewährt, wenn innerhalb des Kalenderjahres irgendwann nichtselbständig gearbeitet wurde? Was ist, wenn z.B. nur an 1 Kalendermonat gearbeitet wurde und K in den anderen 11 Monaten arbeitslos war? Gibts dann trotzdem die vollen 920 EUR Pauschbetrag oder nur ein Zwölftel?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken,
entscheidend ist nur, dass im jeweiligen Jahr Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt wurden, wie lange und wie hoch ist egal.
Aber: Es können keine negativen Einkünfte entstehen, die Pauschale würde entsprechend gekürzt (Beispiel: nur 1 Monat Lohn in Höhe von 800€, dann beträgt die Pauschale auch nur 800€. Also 0€ steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und nicht -120€).
MfG Stefan
-- Editiert von reckoner am 28.09.2008 13:14:49
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