Hallo ich würde neben meiner Vollzeitstelle noch einen weiteren Job antreten, würde mit einem 12-Stundendienst 228 Euro + 25% Nachtzuschlag verdienen, also bei 2 Nächten bereits über 450Euro. Würde ich mich damit besser stehen, als z.B. 4 Nächte mit entsprechenden Abzügen zu machen? Wenn bei brutto 4 Nächten netto nur 3 übrigbleiben, würde ich wohl eher auf 450€Basis arbeiten. Wird Nachtzuschlag eigentlich dabei außer acht gelassen, weil steuerfrei?
450€Job oder mehr?
Haben Sie sich versteuert?
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ZitatWürde ich mich damit besser stehen, als z.B. 4 Nächte mit entsprechenden Abzügen zu machen? :
Das kann niemand ohne Kenntnis Ihrer Einkommenssituation beantworten.
ZitatWürde ich mich damit besser stehen, als z.B. 4 Nächte mit entsprechenden Abzügen zu machen? :
Das ist gut möglich.
Wird Nachtzuschlag eigentlich dabei außer acht gelassen, weil steuerfrei? Ja.
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Ja, sorry, meine Einkommenssituation wäre durch regelmäßige Überstunden bei 2 Jobs ca. 5500 Euro brutto ohne Zuschläge monatlich. Nacht- und Sonntagszuschläge bleiben aufgrund Steuerfreiheit vermutlich außen vor? Ich habe Steuerklasse 3, ein "halbes" Kind auf der Karte. Was würde sonst noch benötigt?
Zitat:Würde ich mich damit besser stehen, als z.B. 4 Nächte mit entsprechenden Abzügen zu machen?
Da müsste geprüft werden, ob das arbeitsrechtlich neben einem Vollzeitjob überhaupt zulässig ist.
Da hätte ich bereits bei nur zwei 12-Stundenschichten Bedenken. Wann will man die denn machen?
Zitat:Wenn bei brutto 4 Nächten netto nur 3 übrigbleiben
Da bleibt noch weniger übrig.
Wie sähen denn die beiden Jobs zeitlich aus? Ich habe arge Bedenken wegen der Ruhezeiten, also dass die maximal zusätzliche Arbeitszeit in der Woche überschritten wird und zwischen beiden Jobs keine ausreichend lange Pause bleibt
Ich arbeite in der außerklinischen Intensivpflege. Dort sind 12-Stunden-Dienste üblich, da es hier erhebliche Zeiten gibt, an denen ich nur "anwesend bin", abhängig von der Versorgung arbeite ich tatsächlich nur 3-8 Stunden, also relativ wenig psychisch und physisch belastend, kein Vergleich zu stationärer Pflege. Daher ist es möglich beträchtliche Überstunden zu machen, die natürlich arbeitsrechtlich bedenklich sind, aber etwas über 200 Arbeitsstunden sind monatlich erlaubt (206, 207?...). Ich wollte eigentlich auch keine Auskunft im Bereich Arbeitsrecht, sondern Steuerrecht. Ich denke mal, ich werde das wohl von einem Steuerberater durchrechnen lassen müssen??
So lange es der Arbeitgeber erlaubt, ist es ja o.k.!
ZitatIch denke mal, ich werde das wohl von einem Steuerberater durchrechnen lassen müssen?? :
Warum? Die Auskunft, dass weniger als 75% verbleiben, haben Sie doch bekommen?!
Ja, das ist richtig, ich war mir nur nicht sicher, ob das wirklich so eindeutig ist aber befürchtet habe ich es selbst. Dann werde ich es wohl bei 2 Nächten beim Nebenjob belassen.
Danke für die Rückantworten.
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