Hi Forum,
ich war hier ein paar Monate nicht aktiv, weil ich Hölle viel im Büro zu tun hatte, habe nun aber einen Fall auf dem Tisch, bei dem ich auch mal die Meinung von den Cracks hier gerne einholen wollte.
Ich habe einen ähnlichen Beitrag auch im "Verwaltungsrecht"-Forum geschrieben, da es sich überschneidet.
Fall:
Ehegatten, beide vermögend, auch immobilien, auch separate Immobilien, Kinder
bisher Zusammenveranlagung, gesetzlicher Güterstand
Der Ehegatte hat durch Verlustzuweisungsfonds Verluste mit seinen EKA 2 ausgleichen können.
Nun werden Stimmen laut, dass die FinVerw. an der bisherigen Praxis der Verlustzuweisung nicht mehr festhalten wird (alle alten Grundlagenbescheide sind unter VdN). Die entsprechenden Gesellschaften informieren die Anteilseigner bereits über das Risiko.
Nun die Idee des Mandanten: Gütertrennung, Übertragung seines Vermögens auf die EF oder die Kinder.
Und dann private Insolvenz bei ergehen der Steuerbescheide für die früheren Jahre.
MEINES Erachtens funktioniert das nicht wegen der Rückrechnung von Übertragungen in den letzten 5 Jahren bei Kenntniss von Forderungen (oder so)...
Ich suche jetzt nach Gesetzesgrundlagen oder ähnlichem...
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
5 Jahre Rückforderung
11. Mai 2009
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Frage vom 11. Mai 2009 | 01:35
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 72x hilfreich)
5 Jahre Rückforderung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2009 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>MEINES Erachtens funktioniert das nicht wegen der Rückrechnung von Übertragungen in den letzten 5 Jahren bei Kenntniss von Forderungen (oder so)... <hr size=1 noshade>
Die Frist beträgt sogar 10 Jahre nach § 133 InsO .
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