Guten Tag,
bei meinem geleasten Geschäftswagen kommt als Selbstständiger die 1-Prozent-Regelung zum EInsatz.
Die Umsatzsteuer darf ich ja mit 80 Prozent berechnen.
Eine banale Frage: Wie trage ich das bei der Elster-Umsatzsteuererklärung ein? Sobald ich einen entsprechenden Umsatz eintrage, wird die Umsatzsteuer ja automatisch mit 100 Prozent berechnet, händisch kann ich hier nichts ändern. Wie korrigiere ich den Wert auf 80 Prozent?
--
Ist es korrekt, dass ich den über die 1-Prozent-Regelung ermittelten Betrag direkt zum Umsatz addiere?
Besten Dank vorab.
E. Weber
80 Prozent Umsatzsteuer beim Geschäftswagen
23. September 2020
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Frage vom 23. September 2020 | 11:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
80 Prozent Umsatzsteuer beim Geschäftswagen
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#1
Antwort vom 23. September 2020 | 14:16
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatIst es korrekt, dass ich den über die 1-Prozent-Regelung ermittelten Betrag direkt zum Umsatz addiere? :
Nein, der Wert wird bei den unentgeltlichen Wertabgaben i.S.d. § 3 Abs. 9a UStG eingetragen.
ZitatWie korrigiere ich den Wert auf 80 Prozent? :
Und zwar nur die 80 %.
#2
Antwort vom 23. September 2020 | 14:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Besten Dank!
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