80 Prozent Umsatzsteuer beim Geschäftswagen

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb558310-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
80 Prozent Umsatzsteuer beim Geschäftswagen

Guten Tag,

bei meinem geleasten Geschäftswagen kommt als Selbstständiger die 1-Prozent-Regelung zum EInsatz.
Die Umsatzsteuer darf ich ja mit 80 Prozent berechnen.

Eine banale Frage: Wie trage ich das bei der Elster-Umsatzsteuererklärung ein? Sobald ich einen entsprechenden Umsatz eintrage, wird die Umsatzsteuer ja automatisch mit 100 Prozent berechnet, händisch kann ich hier nichts ändern. Wie korrigiere ich den Wert auf 80 Prozent?

--
Ist es korrekt, dass ich den über die 1-Prozent-Regelung ermittelten Betrag direkt zum Umsatz addiere?

Besten Dank vorab.
E. Weber

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von fb558310-21):
Ist es korrekt, dass ich den über die 1-Prozent-Regelung ermittelten Betrag direkt zum Umsatz addiere?

Nein, der Wert wird bei den unentgeltlichen Wertabgaben i.S.d. § 3 Abs. 9a UStG eingetragen.

Zitat (von fb558310-21):
Wie korrigiere ich den Wert auf 80 Prozent?

Und zwar nur die 80 %.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
fb558310-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank!

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