Hallo,
Neubau wurde zum 20.6.2021 bezogen und somit fertiggestellt.
(Einliegerwohnung wird erst seit August 2022 vermietet).
Bis zum 20.6.21 sind Kosten von als Beispiel 500.000€ angefallen.
Durch die Außenanlagen usw. sind nachträglich noch kosten angefallen.Zeitraum Juli - November 2021 Kosten von 3000€.
Ebenso Kosten in April 2022 von 4000€ für Außenanlagen.
Frage:
Darf ich alle nachfolgenden Kosten die vor der Vermietung im August 2022 angefallen sind noch in die AFA Bemessungsgrundlage von 2021 eintragen oder wie macht man das wenn ich nachgang kosten angefallen sind?
AFA Bemessungswert
16. Oktober 2022
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Frage vom 16. Oktober 2022 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
AFA Bemessungswert
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 14:37
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Außenanlagen sind gesondert vom Gebäude abzuschreiben. Von daher passt es. Ansonsten wären es nachträgliche Herstellungskosten, die zu einer höheren Bemessungsgrundlage führen.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 14:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAußenanlagen sind gesondert vom Gebäude abzuschreiben. Von daher passt es. Ansonsten wären es nachträgliche Herstellungskosten, die zu einer höheren Bemessungsgrundlage führen. :
Müssen die Kosten aber aufs Jahr gerechnet werden,
also alles was nach Einzug in 2021 noch angefallen ist kommt in die AFA Berechnung für 2021
oder
darf ich die Kosten die bis heute angefallen sind in die AFA Berechnung für 2021 mit rein nehmen?
Das ich Außenanlagen gesondert abschreiben muss wäre mir aber neu, wie genau muss ich dann dass wieder machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 19:51
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatDas ich Außenanlagen gesondert abschreiben muss wäre mir aber neu, wie genau muss ich dann dass wieder machen? :
Kommt darauf an, was es ist.
Die Abschreibung beginnt mit Fertigstellung/Anschaffung, wenn bereits dann die Einkünfteerzielungsabsicht vorlag.
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