Wenn ALGI-Leistungen in 2018 - für 2017 rückwirkend - ausgezahlt werden, müssen diese dann für 2017 steuerlich gemeldet werden?
ALG I-Leistungen wurden rückwirkend gezahlt - dem FInanzamt für das alte Jahr melden?
13. August 2018
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Frage vom 13. August 2018 | 19:00
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
ALG I-Leistungen wurden rückwirkend gezahlt - dem FInanzamt für das alte Jahr melden?
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#1
Antwort vom 13. August 2018 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Nein. Die sind ja nicht 2017 "zugeflossen", sondern 2018.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 19:25
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Korrekt. Aber gilt beim Finanzamt auch das "Zuflussprinzip"?
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 19:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Ja.
#4
Antwort vom 13. August 2018 | 19:36
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
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