Hallo zusammen,
folgende Situation u. Frage:
Ein Ehepaar hat in 2009 für 9 Mon. ALG II Leistungen erhalten.
Ab Okt. erhält der Mann Rente, (1.500 €) Rentensteuer fällt nicht an.
Für eine vorzeitig ausbezahlte LV wurde Abgeltungssteuer einbehalten.
Wie der Rentner gelesen hat, bleiben Einkünfte für verheiratete bis 15.668 € steuerfrei.
Frage:
1. Werden auch die erhaltenen ALG II - Leistungen als Einkommen gewertet, oder nur die Rentenzahlungen für Okt. bis Dez.? (3x1.500 € = 4.500 €)
2. Könnte der Rentner auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, weil dass Einkommen in 2009 nur 4.500 € beträgt?
Danke
ALG II (Hartz IV) Einkommen?
19. Oktober 2009
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Frage vom 19. Oktober 2009 | 18:44
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
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