Ab wann Gewerbe anmelden??

23. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Clau_Lo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann Gewerbe anmelden??

Hallo, ich bin 25 Jahre, single (in Steuerklasse 1) und verdiene ab dem 1.8. 2000 Euro brutto (netto 1300).
Nun möchte ich nach Absprache mit meinem Arbeitgeber eine freie Mitarbeit bei einer anderen Firma machen. Die Job-Bezeichnung wäre "freie Autorin".

Nun möcte ich wissen, bis zu welcher Vierdienstgrenze ich ganz normal nur mit Steuernummer arbeiten kann bzw. ab wann ich ein Gewerbe anmelden muss.
Ich schätze, im Schnitt sind es wohl so 300 Euro monatlich... .

U n d: wenn ich mit dieser freien Mitarbeit noch etwas zum normalen Gehalt dazu verdiene, habe ich dann beim normalen Gehalt mehr Abzüge, oder bleibt das ganz unberührt?

Danke für Eure Hilfe,

Cludi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kampfdackel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie das jetzt speziell bei einer freien Mitarbeit ist weiß ich nicht, bzw. ob es da überhaupt sonderregelungen gibt (hätte ich noch nichts von gehört)

Grundsätzlich ist aber die Pflicht ein Gewerbe anzumelden niemals vom einkommen abhängig. Wenn man einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt muss man ein Gewerbe anmelden, wie viel dabei rum kommt spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
Clau_Lo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo - Danke!

Aber ich produziere ja nichts, also stelle nichts her und verkaufe es dann sondern arbeite lediglich 10 std. die Woche neben meinem festen Job als freie Autorin. Reicht da nicht ganz einfach eine Steuernummer zu beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde doch sagen, dass eine Autorin zu den schriftstellerischen Berufen gehört, demnach Einkünfte aus § 18 EStG bezieht und folglich auch bei der Stadt überhaupt kein Gewerbe anzumelden ist, da es keine gewerbliche Tätigkeit ist!

Aber es ist eine freie Mitarbeit, demnach stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Wenn Sie für diese Tätigkeit kaum Anfangsinvestitionen oder laufende Kosten haben, würde ich eine Kleinunternehmerschaft beantragen, dann haben Sie nicht mal was mit der Umsatzsteuer zu tun. Dann brauchen Sie auch keine Steuernummer. Denn dann schreiben Sie Ihre Rechnungen OHNE Umsatzsteuer. Sie können einen Hinweis auf die Rechnung schreiben, dass Sie Kleinunternehmer sind, dann wird auch Ihr Auftraggeber nicht die Umsatzsteuer vermissen.

In diesem Fall müssen Sie nur am Ende des Jahres mit der normalen Steuererklärung zusätzliche Angaben machen, wieviel GEWINN (also Einnahmen minus Ausgaben) Sie mit dieser Tätigkeit erzielt haben.


-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ah, da war noch eine Frage:

Das normale Gehalt bleibt von den zusätzlichen Einnahmen monatlich unberührt.

Nur am Ende des Jahres dürften Sie in der Steuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen, da der zusätzliche Gewinn bisher ja unversteuert ist.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48396 Beiträge, 17073x hilfreich)

Und für diese Steuernachzahlung sollte man in Deinem Fall ca. 30% des Gewinns aus der schriftstellerischen Tätigkeit einplanen.

Daneben musst Du dann damit rechnen, dass das Finanzamt Steuervorauszahlungen festlegt.

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