Hallo,
ich habe letzten Monat geheiratet und bin schwanger. Wir haben dann auch gleich einen Antrag auf Steuerklassenwechsel im Dezember gestellt. Mir hat ein Sachbearbeiter des Finanzamtes gesagt, dass man mit Datum der Heirat immer automatisch in 4/4 eingestuft wird, es würde keine Ausnahmen oder Extraanträge für andere Steuerklassen ab Heiratsdatum geben, frühestens erst mit Antrag auf Steuerklassenwechsel im darauffolgenden Monat. Da ich alleinverdienend bin, möchte ich aber die Klassen 3/5 wählen, da das einen großen Unterschied bei der Berechnung des zukünftigen Elterngeldes macht. Bestenfalls natürlich ab Heiratsdatum und nicht erst ab Januar, da wir sonst vielleicht trotzdem auf die höhere Elterngeldberechnung verzichten müssten.
Mein Mann hatte wohl irgendwo gelesen, dass man auch ab Heiratsdatum in die Steuerklassen 3/5 eingestuft werden kann, findet allerdings nicht mehr die Stelle, wo er das gelesen hat... Es soll wohl irgendwelche neuen Regelungen und Paragraphen dazu geben...
Weiß jemand wo das steht? Wie sind die gesetzlichen Regelungen, kann man die Steuerklassen 3/5 wirklich ab Heiratsdatum wählen und wenn ja, was für Anträge muss ich stellen?
Vielen Dank
Yve
Ab wann Steuerklassenwechsel durch Heirat
1. Januar 2016
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Frage vom 1. Januar 2016 | 14:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann Steuerklassenwechsel durch Heirat
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#1
Antwort vom 1. Januar 2016 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32832 Beiträge, 17250x hilfreich)
Weiß jemand wo das steht? Nirgends.
Wie sind die gesetzlichen Regelungen Man kann zum Beginn des Folgemonats wechseln.
#2
Antwort vom 3. Januar 2016 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke, klar und einfach. Was hat er da nur gelesen....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2016 | 21:47
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 39x hilfreich)
Vorsicht beim Elterngeld. Bei der Steuerklasse 3 kommt es danach zu Nachzahlungen.
#4
Antwort vom 8. Januar 2016 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:ich habe letzten Monat geheiratet und bin schwanger.
Wenn Du schon weißt, dass Du schwanger bist, wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld wahrscheinlich sowieso nicht mehr aus oder weißt Du das gerade erst, d.h. bist erst in der 4. oder 5. Woche?
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