Ab welchem Monatseinkommen fallen Steuern an?

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Ab welchem Monatseinkommen fallen Steuern an?


Hallo,

ab welchem Betrag zahle ich (als Werkstudentin, falls das irgendwie relevant ist) Steuern?
Es gibt einen Steuerfreibetrag, ja. Aber den Betrag, den ich erhalte, wenn ich den Jahressteuerfreibetrag durch 12 teile, überschritt ich bereits einmal, ohne Steuern zu zahlen. Ab wann genau fallen also in einem Monat Steuern an? Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert...

Vielen Dank!

LG

Flum

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Die Grundfreibeträge für 2019 sind:

9.168 für Singles
18.336 für Verheiratete

Da für die Steuer (zumindest in der Lohnbuchhaltung für AN- Tätigkeit) gezwölftelt wird, kann man also vom 12. Teil des Wertes pro Monat ausgehen. So weit so gut.

Wichtig ist aber zu wissen, das es sich um das Zu Versteuernde Einkommen handelt. Nicht um das Bruttoentgeld. Da muß man unterscheiden.

Da aber für diese deine Frage hochgerechnet werden muß, sind es 1.060 EUR beim AN- Steuerbrutto. (St.- Kl. 1, ohne Kind...

Wenn man davon WK- Pauschbetrag und KK/RV & co. abzieht, kommt man an die Grenze, wo die Steuerprogression beginnt. Liegt das Steuerbrutto unter diesem Betrag, fällt keine Einkommensteuer an.

-- Editiert von Spejbl am 13.05.2019 16:33

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber den Betrag, den ich erhalte, wenn ich den Jahressteuerfreibetrag durch 12 teile, überschritt ich bereits einmal, ohne Steuern zu zahlen. Klar - es gibt ja nicht nur der Grundfreibetrag. Da wäre noch die Werbungskostenpauschale und die Sonderausgaben (Renten, Kranken- und Pflegeversicherung).
Ab wann genau fallen also in einem Monat Steuern an? Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich Normalerweise so etwa ab 1.050 Euro. Bei einem Werkstudenten dürfte es etwas niedriger sein, da keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Lohn abgehen - also schätzungsweise ab 960 Euro.

-- Editiert von muemmel am 13.05.2019 16:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Mein Lohnprogramm rechnet diese Werte:

1. 1060 EUR AN- Steuerbrutto
2. AN- Auszahlungsbetrag 840 EUR.

(Pfennige jetzt mal vernachlässigt).

Die Option des Midijobs wird erst zum 01.07.2019 angehoben. Ist also jetzt noch nicht.

-- Editiert von Spejbl am 13.05.2019 16:39

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Mein Lohnprogramm rechnet diese Werte: Das ist für einen Werkstudenten ziemlich nutzlos, denn er hat andere Abzüge als ein normaler Arbeitnehmer. Leider scheint es im Netz aber keinen Rechner für Werkstudenten zu geben...

-- Editiert von muemmel am 13.05.2019 16:41

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-gehalt

Und diese Seite bringt noch andere Infos, wie z.B. über BaföG, KiG & Co.

Du hast Recht, ich muß die KV rausnehmen! Werksstudenten sind von der KV und Pflege befreit. Dann komme ich bei 1.060 EUR Steuerbrutto auf 947 EUR Netto- Auszahlungsbetrag.

Allerdings muß der Studentenbeitrag (aus eigener Tasche) bezahlt werden. Denn die Familienversicherung besteht nur, wenn das Gehalt 450 EUR / Monat nicht übersteigt. Das ist hier aber der Fall.

Die Steuer bleibt unverändert. Also 1 EUR.



-- Editiert von Spejbl am 13.05.2019 17:20

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#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, das ist die Antwort, die ich brauche.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-gehalt Einen Rechner habe ich da nicht gefunden, dafür den Hinweis, dass man ab 950 Euro Steuern zahlt.
Die Steuer bleibt unverändert. Also 1 EUR. Das wage ich zu bezweifeln. Da hier die KV/PV-Beiträge nicht steuermindernd berücksichtigt werden können (bzw. erst später in der Steuererklärung), dürfte da mehr rauskommen. Allerdings nicht dramatisch viel mehr - so 15 Euro im Monat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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