Liebe Community,
folgender Sachstand:
Haus mit 3 Mietwohnungen im Jahr 2012 für 420000 EUR gekauft. Davon wurden 120000 EUR für Grund und Boden und 300000 für Gebäude angesetzt.
Das Haus soll im Jahr 2016 abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Das Gebäude wurde ohne Abbruchabsicht erworben und ist 4 Jahre durchgängig vermietet: Das bedeutet doch das die Abbruchkosten (ca. 25000 EUR) im Jahr des Abbruchs als Werbungskosten absetzbar sind!
1. Frage
Bei Vermietung und Verpachtung enstehen dadurch hohe negative Einkünfte, wie wirken sich diese aus auf die anderen Einkunftsarten (Selbständigkeit der Ehefrau und nichtselbstständie Einkünfte Ehemann)
2. Frage
Was passiert mit den Restbuchwert Gebäude (300000 EUR - jährlich 2% AFA).
Vielen Dank
G. K.
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Abbruchkosten und Restbuchwert Mehrfamilienhaus
8. Januar 2015
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Frage vom 8. Januar 2015 | 18:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruchkosten und Restbuchwert Mehrfamilienhaus
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 13:34
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 433x hilfreich)
Sicher, dass das Gebäude nicht doch in Abbruchsabsicht erworben worden ist?;) Es erscheint etwas sonderbar, dass man eine Immobilie erwirbt und schon zwei Jahre später konkret den Abriss plant. Auch die Kaufpreisverteilung auf Grundstück und Gebäude ist bemerkenswert. Wenn das Gebäude vor zwei Jahren noch 300.000 EUR wert war, würde man es doch nicht zwei Jahre später einfach abreißen? Das ist ja pure Geldvernichtung.
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